Grundsteuer-Erklärung: Das droht im Saarland bei Nicht-Abgabe

+++ Update: So klappt es doch noch mit der Grundsteuer-Erklärung bis zum 31. Januar - Finanzämter im Saarland: Das passiert, wenn man die Frist verstreichen lässt +++
Das Bild zeigt modellhaft ein Haus.
Wer seine Grundsteuerdaten noch pünktlich melden will, muss sich beeilen. Die Frist läuft bis zum 31. Januar 2023.
Das Bild zeigt modellhaft ein Haus.
Wer seine Grundsteuerdaten noch pünktlich melden will, muss sich beeilen. Die Frist läuft bis zum 31. Januar 2023.

Grundsteuer: Noch immer fehlen viele Erklärungen

Noch vor wenigen Tagen hatte erst rund die Hälfte der saarländischen Immobilienbesitzer:innen ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Die Uhr tickt: Denn die Frist läuft am kommenden Dienstag, 31. Januar, ab. Mittlerweile liegt der Bundesschnitt bei 65 Prozent. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte zwischenzeitlich verlauten, man diskutiere unter den Länderkolleg:innen eine Last-Minute-Verlängerung. Daraus wird wohl nichts.

Auch bei 65 Prozent Abgabequote bleibt die Datenabfrage zur Grundsteuerreform ein Desaster.

Die Finanzämter haben für die Datenmeldung ein Verfahren ersonnen, das möglichst einfach sein soll: Online – über die Software „Elster“ – sollen die Bürger:innen ihre Besitzdaten liefern – wie groß ihre Häuser, Wohnungen und Grundstücke sind. Genauer: Alle, die Immobilien besitzen. Wer nur gemietet hat, ist nicht in der Pflicht. Die Erhebung läuft bundesweit. Problem: Viele  Bürger:innen verweigern sich. Im Saarland – wie auch in den übrigen Bundesländern.

Online-Portal: So geht schneller – ohne „Elster“

Wer jetzt noch seine Dateneingabe über den Standardweg „Elster“ machen will, wird scheitern. Denn: Schon nach dem Start heißt es erst einmal: Pause! Denn: Erhält man den Einladungsbrief, kann man nicht sofort loslegen, sondern muss sich zunächst registrieren – und auf den Freischalt-Brief mit Aktivierungscode warten. Das wird bis zum Frist-Ende nicht mehr funktionieren.

Das Bundesfinanzministerium weist deshalb auf das Online-Portal Grundsteuererklärung für Privateigentum hin. Einwohner:innen bestimmter Bundesländer können über das Portal sofort melden – das Saarland gehört dazu, weil es das Bundesverfahren nutzt. Das Portal ist allerdings nur für Privatpersonen geeignet – Firmen mit Immobilienbesitz können nicht über die Online-Plattform melden.

Je nach Objekt – zum Beispiel bei einem Mehr-Parteienhaus in gemischten Eigentumsverhältnissen – kann die Datenerfassung dennoch komplexer werden. Mitunter sind auch Angaben wie Bodenrichtwerte erst einmal zu recherchieren. Die schriftlichen Erläuterungen sind eher dürftig.

25 Euro Strafe pro Monat Verspätung?

Der erste finale Abgabetermin war übrigens am 31. Oktober 2022. Dann wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Das Magazin „Wirtschaftswoche“ titelte schon vor ein paar Monaten: „Beendet den Wahnsinn!“ Die Umsetzung der Grundsteuererklärung sei „extrem mies gemacht“, urteilte das Wirtschaftsmagazin im September. Unmissverständliches Urteil der Fachredakteure: „Die Datenabfrage folgt keiner Nutzerlogik, sondern einer Bürokratenlogik.“

Auch bei einer Quote von 65 Prozent: Es ist kaum zu erwarten, dass die Saarländer:innen in den wenigen verbleibenden Tagen noch massenhaft Daten anliefern werden. Strafen von bis zu 25.000 Euro standen im Raum. Es geht aber auch eine Nummer kleiner: 25 Euro sollten bei einer Verspätung fällig werden. Über eine andere Variante würde auch diskutiert: 25 Euro pro Verspätungsmonat.

Bei Verspätung: So werden Saar-Finanzämter reagieren

Wie werden die saarländischen Finanzämter reagieren? Die Online-Ratgeberseite „finanztip“ hat bei allen Bundesländern nachgefragt. Offenbar fürchten die Länder-Finanzminister:innen den Massen-Unmut. Denn passieren soll – laut „finanztip“ – erst einmal: nichts.

Saar-Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) will eine freundliche Erinnerung per Brief schicken, heißt es laut Finanzportal. Also kein Verwarnungsgeld. Die Kolleginnen und Kollegen weiterer Bundesländer wollen es ihm gleich tun, so die Recherche von „finanztip“: Briefe zur Erinnerung wird es außer im Saarland auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geben. Hamburg weiß noch nicht, was es machen soll. Die Bayern schauen sich Einzelfälle an. Jo mei!

Wofür die Grundsteuer eigentlich verwendet wird

Immerhin: Wer doch noch ein braver Bürger oder eine brave Bürgerin sein will, findet bei „finanztip“ eine gute Ausfüllhilfe im PDF-Format. Aufpassen sollten Immobilienbesitzer, dass das Finanzamt am Ende die Werte nicht einfach schätzt – das dürfte selten zugunsten der Bürger:innen ausgehen. Eigentlich ist die Grundsteuer wichtig, um unsere Städte und Gemeinden am Laufen zu halten: Denn die Grundsteuer wird in Deutschland von den Kommunen, also den Städten und Gemeinden, erhoben. Sie ist damit eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und dient in erster Linie dazu, die Kosten für die öffentlichen Dienstleistungen, die von den Kommunen erbracht werden, zu finanzieren. Dazu gehören beispielsweise Straßen, Schulen oder auch die Feuerwehr.

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Das soll durch die Grundsteuerreform gerechter werden

Die Grundsteuerreform hat übrigens das Ziel, die Grundsteuer neu zu berechnen und damit fairer und gerechter zu gestalten. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Die Richter erklärten das aktuell gültige Verfahren für verfassungswidrig. Statt wie bisher auf der Grundstücksfläche soll die Steuer künftig auf dem Wert des Grundstücks basieren. Dadurch sollen Immobilienbesitzer mit höheren Werten höhere Steuern zahlen müssen – und umgekehrt. Deshalb die aktuelle Daten-Erhebung.

Grundsteuer gibt es in vielen Ländern Europas

In vielen Ländern Europas gibt es eine Grundsteuer, die auf Immobilien erhoben wird. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Frankreich („taxe d habitation“ und „taxe foncière“), Spanien, Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Andere Länder erheben die Steuer auf Immobilien auf andere Weise, zum Beispiel als Eigentumsteuer oder als Gebäudesteuer.

Warum der Bund die Deadline selbst nicht einhalten wird

Die neue Grundsteuer-Systematik soll ab dem Jahr 2025 starten. Nach der jetzt misslungenen Daten-Erhebung bleibt es spannend, ob der Start pünktlich erfolgen kann. Das Bundesfinanzministerium hat zur Reform eine FAQ-Liste zusammengestellt. Apropos: Der Bund wird die eigene Deadline selbst nicht schaffen. Rund 26.000 Grundstücke und Objekte sind im Besitz des Bundes. Die Datenübermittlung dafür werde bis September 2023 dauern, so das Finanzministerium.

Last-Minute-Abgabe:
Melde-Portal des Bundesfinanzministeriums

Verwendete Quellen:
– Eigene Recherche
– Umfrage von „finanztip“
– Bericht der „Wirtschaftswoche“