Neue Grundsteuer: In zwei Saar-Gemeinden gibt es „problematische“ Erhöhungen
Bund der Steuerzahler sieht neue Grundsteuer im Saarland kritisch
Zum 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer im Saarland in Kraft getreten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die Umsetzung durch die einzelnen saarländischen Kommunen etwas genauer unter die Lupe genommen und zieht dabei ein gemischtes Fazit.
In diesen Saar-Kommunen gibt es laut BdSt wenig zu bemängeln
Nach der Bewertung des BdSt wurde die Umstellung in zahlreichen Städten und Gemeinden aufkommensneutral oder mit minimalen Abweichungen vorgenommen. „So haben beispielsweise Saarbrücken, Friedrichsthal und Homburg Hebesätze beschlossen, die der angestrebten Neutralität weitgehend entsprechen. Einzelne Kommunen wie Völklingen haben vorläufige Hebesätze beschlossen und behalten sich Anpassungen vor, sobald endgültige Daten der Finanzverwaltung vorliegen“, so der Bund der Steuerzahler in einer aktuellen Mitteilung.
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„Problematische Steuererhöhungen“ in diesen Gemeinden
Als „problematisch“ stuft der BdSt hingegen das Vorgehen von zwei saarländischen Kommunen ein, die von der Reform abweichen und zusätzliche Einnahmen generieren. „Besonders auffällig sind die Städte Eppelborn und Merzig“, heißt es in der aktuellen Kritik des Vereins. Hier werde nach Ansicht des BdSt gravierend gegen das Gebot der Aufkommensneutralität verstoßen. „Dies belastet die Bürger finanziell und stellt die Glaubwürdigkeit der Reform infrage“, so der Vorwurf.
Das kritisiert der BdSt am Vorgehen in Eppelborn:
Zu Eppelborn heißt es konkret: „Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde auf 430 % festgelegt, was zu einer Steuererhöhung von 4,5 % bis 11 % führt. Öffentlich wurde dies jedoch als Absenkung kommuniziert, was der BdSt als irreführend kritisiert“.
Das kritisiert der BdSt am Vorgehen in Merzig:
Zu Merzig schreibt der BdSt: „Die Hebesatzerhöhung auf 440 % bringt der Stadt Mehreinnahmen von bis zu 614.000 Euro. Insgesamt bedeutet das ein Anstieg der Merziger Grundsteuereinnahmen in zwei Jahren um bis zu 28,1 %“.
BdSt hält gesamte Grundsteuerreform für verfassungswidrig
Neben den „problematischen Steuererhöhungen“ in einzelnen Saar-Gemeinden hält der BdSt die gesamte Grundsteuerreform für verfassungswidrig. „Dies stützt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof. Erste Klagen gegen die Grundstücksbewertung wurden bereits bei Finanzgerichten eingereicht, unterstützt durch den BdSt“, heißt dazu in der aktuellen Mitteilung des Vereins.
Verwendete Quellen:
– Informationen des Bunds der Steuerzahler vom 11. Dezember 2024