Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken: Warum wir die NPD nicht interviewen

Anlässlich der bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken, haben wir von SOL.DE eine Interview-Reihe zusammengestellt, die jedem OB-Kandidaten die Möglichkeit bieten soll, sich und seine politischen Visionen für Saarbrücken vorzustellen. Warum wir den NPD-Kandidaten dabei außen vor gelassen haben, erklären wir euch hier.
Otfried Best tritt für die NPD bei der Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken an. Foto: Becker & Bredel
Otfried Best tritt für die NPD bei der Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken an. Foto: Becker & Bredel
Otfried Best tritt für die NPD bei der Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken an. Foto: Becker & Bredel
Otfried Best tritt für die NPD bei der Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken an. Foto: Becker & Bredel

Am 26. Mai 2019 findet die Oberbürgermeisterwahl in Saarbrücken statt. Insgesamt acht Kandidaten treten mit dem Ziel an, Oberbürgermeister von Saarbrücken zu werden: Die Kandidaten der Oberbürgermeisterwahl 2019 in Saarbrücken.

In einer Interview-Reihe haben wir sieben der insgesamt acht Kandidaten mit Fragen zu aktuellen Themen der Landeshauptstadt konfrontiert:
Interview mit Gerald Kallenborn (parteilos, auf Vorschlag der FDP)
Interview mit Uwe Conradt (CDU)
Interview mit Charlotte Britz (SPD)
Interview mit Markus Lein (parteilos, auf Vorschlag von die Linke)
Interview mit Barbara Meyer-Gluche (Die Grünen)
Interview mit Laleh Hadjimohamadvali (AfD)
Interview mit Michael Franke (Die Partei)

Die NPD haben wir dabei außen vor gelassen. Warum wir den NPD-Kandidaten Otfried Best nicht interviewt haben, möchten wir euch im Folgenden erklären.

Kein Interview mit der NPD: die Gründe

Wir haben in unserer Redaktion lange darüber diskutiert, ob wir ein Interview mit dem Kandidaten der NPD führen werden oder nicht. Nach einem umfangreichen Argumentationsaustausch sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir der Partei aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Ziele keine Bühne bieten möchten.

Vor rund zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens die Verfassungsfeindlichkeit und die antidemokratische Ausrichtung der rechtsextremen Partei betont.

Im Rahmen des Verfahrens hat das Bundesverfassungsgericht über 400 Seiten Material ausgewertet, das die verfassungsfeindliche Zielsetzung der Partei belegt. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem die antidemokratische Haltung, den Antisemitismus sowie die menschenverachtenden Äußerungen gegen Migranten herausgearbeitet.

In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 führt das oberste deutsche Gericht aus, dass die NPD ein politisches Konzept vertritt, das die Menschenwürde missachtet und die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen möchte.

Zu den Einzelheiten der damaligen Entscheidung findet sich die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 sowie das vollständige Urteil zum NPD-Parteiverbotsverfahren. Der NPD-Verbotsantrag wurde vor zwei Jahren nur deshalb abgelehnt, weil die rechtsextreme Partei zu unbedeutend ist, um ihre verfassungsfeindlichen Pläne auch in die Tat umzusetzen.

SOL.DE bietet keine Bühne für Hass

Wir haben uns aufgrund der deutlichen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts dazu entschieden, dass wir der rechtsextremen NPD keine Bühne bieten möchten, um ihre antidemokratischen und menschenverachtenden Thesen in die Bevölkerung zu tragen.

Grundsätzlich sind wir bei SOL.DE bemüht, sämtliche Stimmen zu Wort kommen zu lassen. Im Fall der NPD möchten wir allerdings eine Grenze ziehen. Eine Gesinnung, die Hass, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit verbreitet, ist eine Gesinnung, die wir in keinster Weise unterstützen möchten.

Verwendete Quellen:
• Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.01.2017