Polizei im Saarland registriert mehr Rettungsgasse-Verstöße

Im Verkehrsstau müssen Einsatzkräfte möglichst schnell durch die Rettungsgasse zum Unfallort. Doch immer wieder gibt es Verstöße gegen die Pflicht, den Fahrweg zu bilden. Im Saarland ist diese Zahl gestiegen.
Besonders dreist - und gefährlich: Ein Autofahrer wendete in einem Unfall-Stau bei Dortmund und fuhr durch die Rettungsgasse zurück. Foto: Feuerwehr Dortmund/dpa-Bildfunk.
Besonders dreist - und gefährlich: Ein Autofahrer wendete in einem Unfall-Stau bei Dortmund und fuhr durch die Rettungsgasse zurück. Foto: Feuerwehr Dortmund/dpa-Bildfunk.
Besonders dreist - und gefährlich: Ein Autofahrer wendete in einem Unfall-Stau bei Dortmund und fuhr durch die Rettungsgasse zurück. Foto: Feuerwehr Dortmund/dpa-Bildfunk.
Besonders dreist - und gefährlich: Ein Autofahrer wendete in einem Unfall-Stau bei Dortmund und fuhr durch die Rettungsgasse zurück. Foto: Feuerwehr Dortmund/dpa-Bildfunk.

Im Saarland ist die Zahl der Verstöße gegen die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, vergleichsweise gering. Dennoch ist ein Trend zu erkennen. Das hat eine SOL.DE-Anfrage an das Innenministerium ergeben.

Demnach seien bis Ende August 2019 hierzulande fünf Strafverfahren gegen Fahrer eingeleitet worden. Das sind mehr als in den Vorjahren, in denen es zwei (2018), eine (2017) und gar keine (2016, 2015) Anzeigen gab. Unter den Verfahren sind auch die aufgelistet, die eingestellt wurden oder bei denen es noch keine Entscheidung gab.

Mehr Muffel oder höhere Anzeige-Bereitwilligkeit?

Unklar ist, ob saarländische Autofahrer immer häufiger zu Rettungsgassen-Muffeln werden oder ob die Bereitschaft, Personen wegen Verstößen anzuzeigen, in der Gesellschaft gestiegen ist. Im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls eine Steigerung der Anzeigen zu verzeichnen. Hier registrierte die Polizei bis August 2019 insgesamt 245 Verstöße, das sind 24 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2018.

Rettungsgasse: Diese Strafe gibt es

Wer Rettungskräften im Notfall die Durchfahrt behindert, dem droht ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Werden Dritte gefährdet, sind 280 Euro fällig. Kommt es zu einem Sachschaden, erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro. In den beiden letztgenannten Fällen müssen Autofahrer zudem einen Monat ihren Führerschein abgeben.

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Die Straßenverkehrsordnung regelt im Paragraph 11 Absatz zwei das Verhalten: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Leicht merken lässt sich das durch die sogenannte „Rechte-Hand-Regel“: Einfach die Handfläche der rechten Hand nach unten halten. Der Bereich zwischen Daumen und Zeigefinger stellt dann die Rettungsgasse dar. Der Daumen ist die äußerst linke Spur und die weiteren Finger der Hand stehen für die anderen Fahrstreifen.

Verwendete Quellen:
• eigene Recherche
Straßenverkehrsordnung
• Deutsche Presse-Agentur
• Grafik: JoKalliauer/CC BY-SA 3.0
Wikipedia: Rettungsgasse