Abschiedsbrief bei Mordverdächtigem (†) im Fall Gregorius gefunden

Der 53-jährige Angeklagte im Fall Peter Gregorius hat seine Komplizen in einem Abschiedsbrief schwer belastet. Er nahm sich im Gefängnis in Saarbrücken das Leben.
Die Leiche von Peter Gregorius soll in einem Waldstück bei Wadgassen vergraben sein. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Leiche von Peter Gregorius soll in einem Waldstück bei Wadgassen vergraben sein. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Leiche von Peter Gregorius soll in einem Waldstück bei Wadgassen vergraben sein. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Leiche von Peter Gregorius soll in einem Waldstück bei Wadgassen vergraben sein. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

In einem Abschiedsbrief hat der Mordverdächtige im Fall Peter Gregorius, der sich in einem Gefängnis in Saarbrücken das Leben nahm, seine mutmaßlichen Komplizen schwer belastet. Das berichten „SR“ und „SZ“ übereinstimmend. Wie die Zeitung weiter schreibt, bestreitet der 53-Jährige in dem Schreiben offenbar auch seine eigene Schuld.

Anwalt und Ministerium: Keine Hinweise auf Suizid

Der Mann war am Dienstag (5. Januar 2021) in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt aufgefunden worden. Dort hatte er sich offenbar selbst getötet. Es habe zuvor keine Hinweise darauf gegeben, dass der Gefangene sich habe umbringen wollen, so das saarländische Justizministerium laut „dpa“. Sein Anwalt bestätigt das. Zuletzt habe sein Mandant optimistisch gewirkt, so Verteidiger Michael Rehberger zum „SR“.

Trio wegen Mordes in Haft

Der 53-Jährige war zusammen mit zwei anderen Männern wegen Mordes in dem rund drei Jahrzehnte zurückliegenden Fall Peter Gregorius angeklagt worden. Das Trio soll im September 1991 den damals 27 Jahre alten Mann in ein Waldstück bei Wadgassen gelockt und dort mit einem Stock und Tritten getötet haben. Die Leiche des Opfers konnte trotz aufwendiger Suche im vergangenen Jahr bislang nicht gefunden werden. Die Ermittlungen waren im Frühjahr 2020 nach Hinweisen aus dem persönlichen Umfeld eines der Beschuldigten wieder in Gang gekommen. Die drei Männer wurden im August in Untersuchungshaft genommen.

Prozess soll im Februar losgehen

Der Prozess zu dem Fall soll nach Angaben des Justizministeriums im Februar beginnen. Was der Tod des Untersuchungshäftlings für die Hauptverhandlung bedeutet, war unklar. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken verwies auf das Landgericht, das nun die weitere Vorgehensweise prüfen muss.

Mehr Informationen auf saarbruecker-zeitung.de (Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch gegebenenfalls registrieren oder eine Bezahloption wählen).

Wir berichten normalerweise nicht über Suizide, um keine Nachahmer zu ermutigen. Eine Berichterstattung findet nur statt, wenn die Umstände eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wenn du oder eine Person in deinem Umfeld Selbstmordgedanken hat, wende dich bitte umgehend an Hilfestellen. Informationen findest du hier.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Saarländischer Rundfunk
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte