Saar-Regierung will Änderung bei Maskenpflicht: Ampel ändert offenbar bisherigen Corona-Plan
Am morgigen Mittwoch (23. August 2022) soll die Novelle des Infektionsschutzgesetzes im Bundeskabinett beschlossen werden. Doch die ursprünglichen Pläne, die bestimmte Ausnahmeregelungen für die Maskenpflichten in Innenräumen vorsah, stößt weiter von mehreren Bundesländern auf Kritik. Auch die saarländische Landesregierung strebt laut einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ eine Änderung der Pläne der Bundesregierung bei den Maskenpflichten an.
Das war ursprünglich von der Bundesregierung geplant
Die ursprünglichen Planungen zum neuen Infektionsschutzgesetz sahen Ausnahmeregelungen von der Maskenpflicht in Innenräumen für bestimmte Personengruppen vor. Dem Entwurf zufolge müssten frisch Geimpfte, Genesene und frisch Getestete in Innenräumen keine Maske tragen. Die Maske solle etwa dann keine Pflicht sein, wenn man in den drei Monaten zuvor geimpft wurde. Mehrere Bundesländer kritisierten die Regelung. Diese sei zum einen im Vollzug „schlicht nicht umsetzbar“. Zum anderen sei es den Menschen nicht vermittelbar und entspräche auch nicht der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), sich alle drei Monate impfen zu lassen, um der Maskenpflicht zu entgehen.
Auch Saarland kritisiert Pläne der Bundesregierung zur Maskenpflicht
Kritik an den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung gab es auch aus dem Saarland. Laut einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ sagte die Gesundheitsstaatssekretärin Bettina Altesleben (SPD), die geplante dreimonatige Ausnahmeregelung für Geimpfte und Genesene bei der Maskenpflicht sei „nur schwer umzusetzen, zu kontrollieren und bedarf einer einfachen Regelung“. Zudem sehe man Änderungsbedarf bei der bisher vorgesehen FFP2-Maskenpflicht. Hier sollten die Länder laut Altesleben die Möglichkeit haben, auch auf eine medizinische Maske zurückgreifen zu können.
Medienbericht: Ampel ändert Pläne zur Maskenpflicht
Die Bundesregierung hat inzwischen offenbar auf die breite Kritik aus den Bundesländern reagiert. Einem Bericht des „Redaktionsnetzwerk Deutschlands (RND)“ zufolge will die Ampel aus der bislang zwingenden Verpflichtung einer Ausnahmeregelung eine sogenannte „Kann-Regelung“ machen. Verhängen Bundesländer künftig eine Maskenpflicht in Innenräumen, so können sie zwar eine Ausnahme für Personen vorsehen, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, sie müssen das aber eben nicht mehr zwingend. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es hingegen weiterhin nur dann geben, wenn die Person frisch getestet ist, so der RND-Bericht.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Bericht der „Saarbrücker Zeitung“
– Bericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“