Saarbrücken erlässt Maskenpflicht und 3G in der City

Die Landeshauptstadt Saarbrücken will am kommenden Mittwoch (24. November 2021) flächendeckend in der Innenstadt Maskenpflicht und die 3G-Beschränkung einführen. So soll auch der Weihnachtsmarkt stattfinden können.
In Saarbrücken müssen Passant:innen ab Mittwoch Maske tragen oder ihren 3G-Status nachweisen. Archivfoto: SOL.DE
In Saarbrücken müssen Passant:innen ab Mittwoch Maske tragen oder ihren 3G-Status nachweisen. Archivfoto: SOL.DE

Die Stadt Saarbrücken hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am kommenden Mittwoch in Kraft tritt. Diese sieht eine Maskenpflicht in weiten Teilen der Innenstadt vor. Um von dieser entbunden zu werden, müssen Besucher:innen nachweisen, dass sie tagesaktuell auf das Coronavirus getestet, davon genesen oder dagegen geimpft sind (3G). Zeitgleich beginnt auch der Weihnachtsmarkt in Saarbrücken. Dabei gilt jedoch an den Essens- und Getränkeständen die 2G-Regel.

Die neuen Regeln gelten in den folgenden Bereichen:

  • Reichstraße (ab Saarbahngleise) bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie)
  • Bahnhofstraße
  • Kaiserviertel: Sulzbachstraße bis Ecke Lampertstraße, Rotenhofstraße bis Ecke Futterstraße, Futterstraße bis Kaiserstraße
  • Kath.-Kirchstraße
  • Hinterer Bereich der Gerberstraße (ab Ecke Kaltenbachstraße bis Gustav-Regler-Platz), Herbergsgasse
  • Gustav-Regler-Platz
  • Rabbiner-Rülf-Platz
  • St. Johanner Markt bis zur Bleichstraße einschl. zuführende Straßen: Kaltenbachstraße, Kappengasse, Türkenstraße jeweils bis Gerberstraße, Saarstraße, Fürstenstraße, Fröschengasse, Am Stiefel, Kronenstraße, Ev-.Kirchstraße, Cora-Eppstein-Platz, Fassstraße, Obertorstraße bis Ecke Bleichstraße
  • Tbilisser Platz

Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt ab dem sechsten Lebensjahr, es sei denn gesundheitliche Gründe stehen dem entgegen. Plakate weisen auf die Maskenpflicht hin. Die Masken können zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden.

Die Landeshauptstadt will mit der Regel im rechtlich zulässigen Rahmen die größtmögliche Sicherheit bieten. Die aktuelle Rechtsverordnung des Saarlandes ermächtigt sie als Ortspolizeibehörde, entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Mitarbeiter:innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) werden die Einhaltung der Maskenpflicht beziehungsweise den Nachweis der 3G-Regel kontrollieren.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken