Saarbrücker Zoll deckt 28 Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auf

In der vergangenen Woche haben Einsatzkräfte des Hauptzollamts Saarbrücken 28 Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Im Fokus standen vor allem asiatische Staatsangehörige und Geschäfte.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufgedeckt

An drei Tagen haben Saarbrücker Zöllner:innen in der vergangenen Woche mehrere Personen und Unternehmen im Saarland kontrolliert. Dabei wurden 28 Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt, wie aus einer Mitteilung des Hauptzollamts vom heutigen Montag (7. Juni 2021) hervorgeht. Den Angaben zufolge standen vor allem asiatische Staatsangehörige und Geschäfte im Blickpunkt der Kontrollen.

Wie die Beamt:innen mitteilten, führten die Überprüfungen zu folgenden Verdachtsmomenten:
– 13x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
– 10x Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
– 5x Leistungsbetrug
– 11x unerlaubter Aufenthalt
– 4x Einschleusen von Personen aus dem Ausland

Vorläufige Festnahmen

„In zwei Fällen konnten Fluchtversuche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die schnelle und professionelle Reaktion der Zollbeamten verhindert werden“, hieß es. Personen, die sich nicht ausweisen konnten beziehungsweise keine Aufenthaltsgenehmigung hatten, seien vorläufig festgenommen worden.

„Unsere Kontrollen ergeben vielfach, dass die Zwangslage der Arbeitnehmer ausgenutzt wird. Genauer gesagt, dass ihre Arbeitskraft ausgenutzt wird“, sagte Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken. Um die weitere Sachbearbeitung der festgestellten Fälle kümmere sich nun das Landespolizeipräsidium Saar.

Hintergrund

Zwischen dem 31. Mai und dem 6. Juni fanden den Angaben des Hauptzollamts zufolge europaweit Kontrollen „vornehmlich asiatischer Personen“ statt. Das Ziel: „Informationen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit“ sammeln. So sollen kriminelle Gruppen bekämpft und potenzielle Opfer des Menschenhandels identifiziert werden.

„Asiatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden oftmals mit falschen Versprechungen über das Internet nach Deutschland gelockt. Die Einreise nach Deutschland ist dann vielfach illegal„, so das Saarbrücker Hauptzollamt. Weil die Personen „in der Regel die hiesige Sprache nicht sprechen und sich hier nun unerlaubt aufhalten“, komme es schnell zu einem Abhängigkeitsverhältnis.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 07.06.2021