St. Wendel: Mehrere Randalierer in der „Lindenau“

In der vergangenen Nacht von Samstag auf Sonntag (28. Oktober 2018) musste die Polizei in St. Wendel zur Gaststätte "Lindenau" ausrücken, da eine Gruppe von Personen randalierte und die anderen Gäste belästigte.
Die Polizei St. Wendel musste gestern zu einem Einsatz in die Gaststätte "Lindenau" ausrücken, weil mehrere Personen randalierten. Foto: Patrick Seeger/Illustration
Die Polizei St. Wendel musste gestern zu einem Einsatz in die Gaststätte "Lindenau" ausrücken, weil mehrere Personen randalierten. Foto: Patrick Seeger/Illustration
Die Polizei St. Wendel musste gestern zu einem Einsatz in die Gaststätte "Lindenau" ausrücken, weil mehrere Personen randalierten. Foto: Patrick Seeger/Illustration
Die Polizei St. Wendel musste gestern zu einem Einsatz in die Gaststätte "Lindenau" ausrücken, weil mehrere Personen randalierten. Foto: Patrick Seeger/Illustration

St. Wendel: Randale in der „Lindenau“

In der vergangenen Nacht von Samstag auf Sonntag wurde die Polizei St. Wendel zu einem Einsatz in die Gaststätte „Lindenau“ gerufen. Dort randalierte eine stark alkoholisierte Personengruppe und belästigte zudem die anderen Gäste des beliebten St. Wendeler Ausgehortes. Da sich die ungebetenen Gäste weigerten, die Gaststätte zu verlassen, musste die Polizei eingreifen.

Platzverweise gegen Randalierer

Als die Beamten eintrafen, befanden sich nur noch drei Personen der „Pöbeltruppe“ vor Ort. Diese waren beim Eintreffen der Polizei gerade dabei, neutrale Gäste zu provozieren. Die Polizeibeamten sprachen einen Platzverweis für die drei Randalierer aus. Zwei der drei Randalierer verließen daraufhin die Örtlichkeit, beleidigten die Beamten jedoch auf übelste Weise.

Gewahrsamszelle für uneinsichtigen Randalierer

Der dritte Übeltäter ignorierte den Platzverweis bewusst und musste wegen seiner aggressiven und provokanten Vorgehensweise für den Rest der Nacht in Gewahrsam genommen werden.

Die drei Störer werden aufgrund ihres Fehlverhaltens mit entsprechenden Anzeigen rechnen müssen.