Telefon-Überwachung im Saarland: Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat eine Verfassungsbeschwerde der Jungen Liberalen Saar gegen Teile des Polizeidatenverarbeitungsgesetzes des Bundeslandes zurückgewiesen. Das teilte die Justiz in Saarbrücken am Montag (2. Mai 2022) mit.
Richter weisen Beschwerde zurück
Demnach gingen die Jungen Liberalen gegen einen Paragrafen vor, laut dem die heimliche Überwachung „unbeteiligter Dritter“ zur Vorbeugung von Straftaten gestattet ist. Dies verletze das Fernsprechgeheimnis. Der Gerichtshof habe dies als unbegründet zurückgewiesen, hieß es.
Wann „unbeteiligte Dritte“ abgehört werden dürfen
Allerdings stellten die Richter klar, dass eine solche Überwachung nur unter engen Voraussetzungen erlaubt sei. Das Abhören eines „unbeteiligten Dritten“ sei nur dann gestattet, wenn eine deutliche Nähe der Person zur angenommenen Gefahr bestehe und die Maßnahme mit ausreichender Wahrscheinlichkeit zur Aufklärung beitrage, hieß es.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur