Tödlicher Nachbarschaftsstreit in Perl: Bewährungsstrafe für Marco M. (53)

Das Landgericht Saarbrücken hat den 53-jährigen Marco M. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte seine Nachbarin im November 2017 so schwer verletzt, dass sie zwei Tage später starb.
Seit Mitte Januar musste sich der Angeklagte vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Friso Gentsch.
Seit Mitte Januar musste sich der Angeklagte vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Friso Gentsch.
Seit Mitte Januar musste sich der Angeklagte vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Friso Gentsch.
Seit Mitte Januar musste sich der Angeklagte vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Friso Gentsch.

Wegen fahrlässiger Tötung hat das Landgericht in Saarbrücken Marco M. (53) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Bei einem Streit im November 2017 hatte er seine 52-jährige Nachbarin so schwer verletzt, dass sie starb. Das Gericht sprach laut „SZ“ von einer Lappalie als Grund für den Streit. Als der Angeklagte seinen Wagen an dem Novembertag aus der Garage gefahren hatte, war das spätere Opfer mit Taschen vom Einkaufen gekommen. Dann habe sich die 52-Jährige provoziert gefühlt – warum, konnte nicht geklärt werden. Das Auto sei möglicherweise zu schnell gekommen oder es hatte ihr den Weg versperrt.

Sie schlug anschließend gegen das Autofenster, Marco M. stieg aus, um sie zur Rede zu stellen. Daraufhin habe die Frau ihn mit Steinen beworfen. Bei einem Gerangel schließlich fielen beide in den Steingarten, der Angeklagte fixierte sie mit seinem Körper auf dem Boden und kniete auf ihrem Brustkorb. Bis sie sich nicht mehr bewegte, blieb er auf ihr.

Die Frau erlitt einen Herz-Kreislaufstillstand und verstarb zwei Tage später an den Folgen der Unterversorgung ihres Gehirns mit Sauerstoff, so die „SZ“. Die Richter sagten in ihrer Urteilsbegründung, Marco M. hätte seine Nachbarin sicher nicht töten wollen, aber nach den Steinwürfen die Grenzen der Notwehr überschritten, indem er sich so lange auf ihren Brustkorb kniete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung
• Saarländischer Rundfunk
• eigene Berichte