Urteil um Liegestütze auf Saarbrücker Altar: jetzt doch „Störung der Religionsausübung“

Das Oberlandesgericht entschied am Dienstagnachmittag (15. Mai 2018): Mit seiner umstrittenen Kunstaktion hat sich Alexander Karle nicht nur des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht. Sondern ebenso der Störung der Religionsausübung.
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa

Am Dienstagnachmittag ging der Prozess um die Liegestütze im Altarraum der Basilika St. Johann (Saarbrücken) in die vierte Runde.

Noch im Januar 2017 hatte das Saarbrücker Amtsgericht den Künstler Alexander Karle wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt. Das wollte sich Karle nicht bieten lassen – und legte Berufung ein. Vor dem Landgericht erzielte er im Juli 2017 einen Teilerfolg: Die Liegestütze fallen lediglich unter den Hausfriedensbruch. Somit wurde die Geldstrafe auf 500 Euro reduziert.

Im September gab Karle schließlich bekannt, dass er erneut Berufung einlegen wolle. Gesagt, getan: Das Oberlandesgericht (OLG) prüfte den Fall nun auf Rechtsfehler. Und das Ergebnis fällt keineswegs zu Gunsten Karles aus. Denn laut OLG entspreche die Aktion (wieder einmal) sowohl dem Hausfriedensbruch als auch der Störung der Religionsausübung. Jetzt muss das Landgericht eine neue Strafe festlegen.