Urteile im „Mordprozess ohne Leiche“ rechtskräftig: Lebenslange Haft für Täter
Im Prozess um den Mord an Peter Gregorius in Völklingen vor über 30 Jahren sind die Urteile nun rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am heutigen Dienstag (11. Oktober 2022) mitteilte, seien die Revisionen der beiden Angeklagten verworfen worden. Sie waren zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die drei Männer begingen 1991 einen Mord
Im Dezember 2021 erklärte es das Landgericht Saarbrücken für erwiesen, dass die beiden Männer gemeinsam mit einem bereits verstorbenen Mittäter im Jahr 1991 den damals 27-jährigen Gregorius getötet hatten. Im Anschluss hatten sie seine Leiche vergraben.
Leiche an unbekanntem Ort versteckt
Zwei der Täter hatten dem Gericht zufolge daraufhin anderen von der Tat erzählt und diese sogar zum Tatort geführt. Einer von ihnen versteckte die Leiche später jedoch an einem anderen Ort. Sie wurde bis heute nicht gefunden.
Lebenslängliche Haftstrafe ist rechtskräftig
Die Richter verhängten wegen Mordes jeweils eine lebenslängliche Haftstrafe. Laut Bundesgerichtshof sei das Verfahren vor dem Landgericht ohne Rechtsfehler verlaufen. Damit seien die Urteile nun rechtskräftig.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur