Verwirrung um Besuche von Saar-Friseursalons: Nur mit Testnachweis oder doch ohne möglich?

In den vergangenen Tagen hat es in den sozialen Medien zahlreiche Diskussionen bezüglich Besuchen von Friseurbetrieben im Saarland gegeben. Einer der Gründe: Ein Facebook-Beitrag eines Saarbrücker Salons, der auf die mutmaßliche Verzichtbarkeit eines Corona-Tests vor einem Besuch hingewiesen hatte. Doch sind Haarschnitte und Co. im Saarland tatsächlich ohne Testnachweis möglich?

Zahlreiche Personen haben in den vergangenen Tagen auf Facebook mitdiskutiert – und demgemäß auch unterschiedliche Meinungen geäußert. Im Kern der Debatte: ein Post auf der Seite von „Giuseppe Genovese – Der Friseur Saarbrücken“.

Diskussionen um Testnachweise

Dort heißt es in einem Facebook-Beitrag vom 7. Juni 2021: „Wie schon die ganze Zeit von uns gesagt, braucht man keinen negativen Test für zum Friseur zu gehen“. Den Angaben zufolge fußt diese Annahme auf der saarländischen „Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten„.

Die entsprechende Formulierung in der Verordnung: „Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Mund-​Nasen-​Bedeckung getragen werden kann, sind ein tagesaktueller negativer COVID-​19-​Schnell- oder -Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für die Beschäftigten Voraussetzung“. Verständlicherweise folgte daraus die Schlussfolgerung, dass beim durchgängigen Tragen einer Schutzmaske somit keine Testnachweise benötigt würden.

Weiterhin Tests nötig

Am heutigen Mittwoch (9. Juni 2021) ruderte der Saarbrücker Salon allerdings in einem neuen Facebook-Beitrag zurück – aufgrund von Rückmeldung seitens des Ministeriums. „Ihr braucht weiterhin einen negativen Test für zum Friseur„, so die Formulierung von „Giuseppe Genovese – Der Friseur Saarbrücken“.

Der Ansicht des Salons nach habe die „Regierung in der Hygieneverordnung versäumt„, die entsprechende „Testpflicht für Friseure einzupflegen„. Dadurch sei es zu Verwirrung gekommen. Das Ministeriums-Statement laut dem Facebook-Beitrag des Saarbrücker Salons: „Die Rechtsverordnung stehe über der Hygieneverordnung“.

Auf der „FAQ“-Seite zum Saarland-Modell heißt es zur Frage: „Welche Regelungen gelten für körpernahe Dienstleistungen?“ eindeutig: Für Kund:innen körpernaher Dienstleistungen „besteht eine Test- sowie Maskenpflicht […]  (Frisöre, Kosmetikstudio, etc.)“.

Saar-Friseurbetriebe fordern Ende der Testpflicht

Ende vergangener Woche meldete sich Werner Lieb, einer der geschäftsführenden Gesellschafter des „Coiffeur-Team Lieb“, das mehrere Friseursalons im Saarland betreibt, zu Wort. Die Forderung: Im Saarland soll die Abschaffung der Testpflicht für Friseurbesuche mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden. Ein Schreiben dazu ging den Angaben zufolge an die Saar-Landesregierung. In dem Brief erläutert der Friseurmister, dass die Anzahl der Kund:innen aufgrund der Testpflicht enorm gesunken sei. Das führe zu Rückgängen der Umsätze.

Mit der aktuellen Corona-Verordnung ist die Testpflicht für den Saar-Einzelhandel bereits weggefallen. Ob die Friseurbetriebe wie gefordert folgen dürfen, ist derzeit unklar.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– eigene Recherche
– „Giuseppe Genovese – Der Friseur Saarbrücken“ auf Facebook
– „FAQ“-Seite zum Saarland-Modell