Werden Janssen-Geimpfte im Saarland von 2G-Plus-Regel ausgenommen?

Menschen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten seit letzter Woche nach einer Zweitimpfung nicht mehr als geboostert. Demnach müssen sie etwa in der Gastronomie plötzlich wieder Tests vorlegen. Das Saarland prüft nun eine Übergangsregelung.
Für Janssen-Geimpfte gelten künftig möglicherweise Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regelung. Symbolfoto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk
Für Janssen-Geimpfte gelten künftig möglicherweise Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regelung. Symbolfoto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk

Der Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson sollte ursprünglich schon nach einer Spritze für eine Grundimmunisierung ausreichen. Wer eine zweite Dosis erhalten hatte, galt demnach als „geboostert„. Das hat sich jedoch in der vergangenen Woche geändert: Regel-Änderung im Saarland bei Impfstatus mit Johnson & Johnson. Nun gilt: Auch bei Janssen-Geimpften zählt erst die dritte Spritze als Auffrischung. Wer jedoch eine Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson und eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat, ist nur noch „grundimmunisiert“.

Janssen-Geimpfte fallen plötzlich wieder unter 2G-Plus-Regelung

Das sorgt für reichlich Unmut, da einfach Janssen-Geimpften jetzt etwa der Zugang zu Kneipen und Restaurants verwehrt ist. Nach einer Zweitimpfung dagegen gilt auch für sie unter der 2G-Plus-Regelung die Testpflicht. Von dieser sind nämlich nur Geboosterte ausgenommen. Kritik daran kam etwa aus dem Hotel- und Gastättenverbandes Dehoga. Laut „SR“ will das Saarland daher jetzt eine Übergangsregelung prüfen.

Saarland überprüft Ausnahmeregelung

So untersuche man aktuell im Rahmen der Überarbeitung der Coronaverordnung, ob Ausnahmen bei Quarantäne- und 2G-Plus-Regeln gelten können. Das habe das Gesundheitsministerium auf Anfrage erklärt. Entsprechende Vorgaben gibt es bereits in anderen Bundesländern. So entfällt etwa in Rheinland-Pfalz die Testpflicht auch für alle, deren zweite Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt.

Darum wurde die Regel geändert

Auch das Nachbarbundesland hatte zuvor erklärt, dass Johnson & Johnson-Geimpfte erst nach drei Spritzen als „geboostert“ gelten. Hintergrund für die Änderung der Regeln ist eine aktualisierte Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums, des Paul-Ehrlich-Instituts sowie der Ständigen Impfkommission (Stiko). Grund sei, dass der Einmal-Impfschutz nicht ausreiche und zudem – auch bei anderen Vakzinen – mit der Zeit nachlasse.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Artikel