Werden Janssen-Geimpfte im Saarland von 2G-Plus-Regel ausgenommen?
Der Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson sollte ursprünglich schon nach einer Spritze für eine Grundimmunisierung ausreichen. Wer eine zweite Dosis erhalten hatte, galt demnach als „geboostert„. Das hat sich jedoch in der vergangenen Woche geändert: Regel-Änderung im Saarland bei Impfstatus mit Johnson & Johnson. Nun gilt: Auch bei Janssen-Geimpften zählt erst die dritte Spritze als Auffrischung. Wer jedoch eine Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson und eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat, ist nur noch „grundimmunisiert“.
Janssen-Geimpfte fallen plötzlich wieder unter 2G-Plus-Regelung
Das sorgt für reichlich Unmut, da einfach Janssen-Geimpften jetzt etwa der Zugang zu Kneipen und Restaurants verwehrt ist. Nach einer Zweitimpfung dagegen gilt auch für sie unter der 2G-Plus-Regelung die Testpflicht. Von dieser sind nämlich nur Geboosterte ausgenommen. Kritik daran kam etwa aus dem Hotel- und Gastättenverbandes Dehoga. Laut „SR“ will das Saarland daher jetzt eine Übergangsregelung prüfen.
Saarland überprüft Ausnahmeregelung
So untersuche man aktuell im Rahmen der Überarbeitung der Coronaverordnung, ob Ausnahmen bei Quarantäne- und 2G-Plus-Regeln gelten können. Das habe das Gesundheitsministerium auf Anfrage erklärt. Entsprechende Vorgaben gibt es bereits in anderen Bundesländern. So entfällt etwa in Rheinland-Pfalz die Testpflicht auch für alle, deren zweite Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt.
Darum wurde die Regel geändert
Auch das Nachbarbundesland hatte zuvor erklärt, dass Johnson & Johnson-Geimpfte erst nach drei Spritzen als „geboostert“ gelten. Hintergrund für die Änderung der Regeln ist eine aktualisierte Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums, des Paul-Ehrlich-Instituts sowie der Ständigen Impfkommission (Stiko). Grund sei, dass der Einmal-Impfschutz nicht ausreiche und zudem – auch bei anderen Vakzinen – mit der Zeit nachlasse.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Artikel