Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und Orange News GmbH (nachfolgend: ON) geschlossenen Verträge in Bezug auf Performance-Marketing-Maßnahmen auf SOL.DE sowie ergänzenden Kanälen (z.B. Google, Socialmedia), dh. der Einsatz von Marketinginstrumenten mit dem Zweck, durch eine Kampagne die Interaktion mit einer Zielgruppe durch geeignete Marketingmaßnahmen in messbarer Art und Weise zu steigern.
1.2 Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen sowie den gesondert in Schriftform zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
1.4 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein gesonderter schriftlicher Widerspruch erfolgt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der ON schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden (Angebot) und dessen Annahme durch ON zustande.
2.2 Die Annahme des Auftrags durch ON erfolgt entweder ausdrücklich durch entsprechende Mitteilung oder durch schlüssiges Handeln, spätestens durch die Erbringung der ersten Erfüllungshandlung.
2.3 ON ist berechtigt, die Annahme des Auftrags ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
2.4 Unterbreitet ON dem Kunden abweichen von §2.1 ein „Angebot“, unter Verwendung eines Auftragsformulars, so handelt es sich um ein auch ohne Unterschrift bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Kunde erklärt seine Annahme durch Rücksendung des unterzeichneten Formulars.
2.5 Neben dem Auftragsformular, den Leistungsbeschreibungen und diesen AGB gilt auch das Briefing des Kunden vertragliche Grundlage für die Arbeit von ON. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt ON im Nachgang über den Inhalt des Briefing-Gesprächs ein Protokoll, welches dem Kunden zeitnah zugeleitet wird. Das Briefing-Protokoll wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
2.6 ON bietet dem Kunden im Fall eines besonders umfangreichen und komplexen Auftragsgegenstandes abweichend von den vorstehenden Regelungen an, einen spezifischen Agenturvertrag abzuschließen. In diesem Fall gehen die darin enthaltenen Regelungen diesen AGB vor.
2.7 Mündliche Zusatzaufträge bedürfen der Bestätigung durch ON in Schrift- oder Textform.

§ 3 Leistungen von ON

(1) Die von ON angebotenen Leistungen umfassen insbesondere die nachfolgend wiedergegebenen Leistungen:
• Beratungsleistungen zur Identifikation der geeigneten Marketingmaßnahmen
• Social Media Marketing
• Display-Marketing
• PR / Native Advertising

(2) ON schuldet die Umsetzung der konkret beauftragten Leistung im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs.

(3) Abweichende Wünsche und Änderungen nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich. Daraus resultierender Mehraufwand und Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

(4) ON ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.

§ 4 Leistungen und Materialien des Kunden

(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist von großer Relevanz, dass der Kunde von ihm zu erstellende Daten, Informationen und Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt und etwaige Freigaben unverzüglich erteilt.

(2) Insbesondere ist der Kunde zur Erbringung der nachfolgend beschriebenen Mitwirkungshandlungen verpflichtet, die nicht abschließend sind:
• Nach Beginn der Zusammenarbeit ist der Kunde verpflichtetet, die für die Kampagnenerstellung nötigen Informationen nach schriftlicher Aufforderung oder einer Aufforderung per E-Mail binnen einer Frist von 5 Tagen bereitzustellen.
• Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der ON unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt die ON auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von ON vorliegen, kann die ON den Aufwand in Rechnung stellen.

(3) Der Kunde benennt ON einen oder mehrere Ansprechpartner, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich sind.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die ON von der Leistungspflicht befreit. Leistet die ON dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

(5) Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Gewerblichen Schutzrechten an den Materialien, Inhalten und Leistungen ist, und keine Rechte Dritter verletzt. Zudem räumt der Kunde der ON während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos sowie Mediadaten (insb. Fotografien) des Kunden für die Kampagnen kostenfrei ein.

(6) Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die ON nicht gestattet, Dritten Zugriffsrechte auf Google Konten, Content Management Systeme (z.B. Magento und WordPress) sowie deren durch die ON installierten und konfigurierten Erweiterungen und Plugins, Webanalyse- und Reporting Tools oder vergleichbare Anbieterplattformen, die zur Vertragserfüllung durch die ON betreut werden, einzuräumen.

§ 5 Preise, Zahlungen, Fälligkeit

(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen. Sofern für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der ON. Existieren diese im Einzelfall nicht, gilt die übliche Vergütung.

(2) Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

(3) Ändert der Kunde die laufende Kampagne oder wünscht der Kunde die Realisierung von Sonderwünschen, so werden diese Leistungen nach der dann gültigen Preisliste der ON berechnet.

(4) Die Vergütung ist, vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung spätestens bei Abschluss der Leistung ohne Abzug fällig.

(5) ON ist berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung Zwischenrechnungen zu stellen.

(6) Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Kunden automatisch in Verzug. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Darüber hinaus besteht ein Aufrechnungsverbot.

(8) Die ON berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.

§ 6 Geschäftszeiten

ON erbringt Tätigkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten von 09:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.

§ 7 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

Der ON stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse und sonstige Rechte an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten, angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind. Ein Recht zur Nutzung der in der Werbekampagne genutzten Keywords und der Mechanismen zur Messung des Erfolges besteht über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der erstellten Kampagnenstrukturen, der Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die Kampagnenstruktur-Informationen und die Daten zur Erfolgsmessung abgerufen werden können.

§ 8 Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der ON oder im Auftrag von der ON handelnden Personen zugehenden oder ihm anderweitig bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§ 9 Haftung

(1) Die ON haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus Verletzung des Leibes, Lebens oder Gesundheit.

(2) Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte alleine verantwortlich. ON haftet insbesondere nicht für in Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und/oder Leistungen des Kunden.

(3) Der Kunde stellt ON von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung von urheber-, wettbewerbs- und markenrechtlichen oder sonstigen Gewerblichen Schutzrechten frei.

(4) Die ON ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn die ON von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

§ 10 Gewährleistung und Garantie

(1) Die ON gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

(2) Die ON erstellt die Werbekampagne nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden. Die ON kann nicht garantieren, dass die gewählten Marketingmaßnahmen dazu führen, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird. Nach den allgemeinen Erfahrungen ist in der Regel von einer Steigerung des Geschäftsvolumens und der Anfragen auszugehen.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Sofern der Vertrag keine Regelung zur Vertragslaufzeit enthält, endet die Vertragsbeziehung nach Erfüllung sämtlicher wesentlicher Pflichten.

(2) Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung nicht möglich.

(3) Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch die ON liegen unter anderem vor, wenn
(a) Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
(b) der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten
(c) der Kunde von ON zur Realisierung seiner Ziele, unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet
(d) der Kunde die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

(4) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden, ohne das für die Kündigung ein wichtiger Grund vorlegt, schuldet der Kunde die vereinbarten Preise, die bis zum regulären Vertragsende anfallen.

§ 12 Referenzwerbung

Die ON ist nach schriftlicher Zusage des Kunden berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten der ON nach außen zu kommunizieren.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Saarbrücken, es sei denn der Gesetzgeber sieht im speziellen Fall einen anderen Gerichtsstand vor
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.