Landgericht Saarbrücken mildert Urteil gegen flüchtigen Todesfahrer von Güdingen ab

Das Landgericht Saarbrücken hat das Urteil gegen einen Autofahrer abgemildert, der bei einem Unfall im Jahr 2016 einen Rollerfahrer tödlich verletzt hatte und daraufhin flüchtet war. Das ist die Begründung:
Der Angeklagte hatte nach einer tödlichen Kollision Unfallflucht begangen und sein Auto in der Saar versenkt. Archivfoto: BeckerBredel
Der Angeklagte hatte nach einer tödlichen Kollision Unfallflucht begangen und sein Auto in der Saar versenkt. Archivfoto: BeckerBredel

Der Angeklagte im Prozess um einen toten Rollerfahrer stand am Montag (27. September 2021) erneut wegen versuchten Mordes vor Gericht. Er war im vergangenen Jahr in der Vorinstanz zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach seiner Revision hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Urteil allerdings teilweise aufgehoben. Das Landgericht Saarbrücken hat die Strafe nun auf fünf Jahre abgemildert.

Rollerfahrer angefahren und Auto in Saar versenkt

Der Autofahrer hatte im Jahr 2016 in Saarbrücken-Güdingen mit hoher Geschwindigkeit einen Roller gerammt. Daraufhin war der 35-Jährige von der Unfallstelle geflüchtet. Der Rollerfahrer starb später an seinen Verletzungen. Derweil versenkte der Verursacher sein Auto in der Saar.

Strafminderung wegen Alkohol und Drogeneinfluss

Zur Begründung des milderen Urteils erklärte das Landgericht, es könne unter anderem nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermindert steuerungsfähig war. Der 35-Jährige hatte bei dem Unfall unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Zudem war er ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren.

Angeklagter klagt über Urteil

Laut „Bild“-Zeitung zeigte der Unfallfahrer bei dem Prozess bis zum Schluss keine Reue. Vielmehr habe er über seine verspätete Strafe geklagt: „Ich habe mir alles noch einmal komplett aufgebaut„. Er könnte jetzt ein neues Leben beginnen, so der Angeklagte.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Bild