Unfall mit 2 Toten in Saarwellingen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Vor dem Saarbrücker Landgericht muss sich ein 26-Jähriger verantworten. Er soll im August 2017 einen Unfall mit mehreren Folgeunfälle verursacht haben. Dabei sind zwei Personen gestorben.

Mit 130 km/h durch Saarwellingen
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 01.08.2018 gegen einen 26-jährigen Anklage zum Landgericht – Schwurgericht Saarbrücken wegen des Verdachts des Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen erhoben. Das meldet der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Mit dem Handy hantiert
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte am 23.08.2017 gegen 17:15 Uhr mit einem PKW VW Golf die wegen Feierabendverkehrs stark frequentierte Bahnhofstraße in Saarwellingen von Nalbach kommend in Richtung Ortsmitte unter Missachtung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h befahren und während der Fahrt mittels des Messengers WhatsApp kommuniziert haben.

Ungebremst auf PKW einer 42-Jährigen
Nachdem der Angeschuldigte zunächst zwei Fahrzeuge überholt haben und dabei nur knapp Kollisionen mit einem einscherenden Fahrzeug und einem im Gegenverkehr befindlichen LKW entgangen sein soll, soll er seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt haben und schließlich ungebremst auf den PKW Peugeot der 42-jährigen Geschädigten H.-S. und deren Tochter und Beifahrerin S. aufgefahren sein. Durch den Aufprall soll der PKW Peugeot von einer Geschwindigkeit von 40 km/h auf eine solche von 90 – 100 km/h beschleunigt und nach rechts gegen ein Haus und einen Treppenaufgang geschleudert und anschließend in einer weiteren Schleuderbewegung gegen einen PKW Ford sowie einen Transporter Mercedes geprallt sein. Die Geschädigten H.-S. und S. wurden dadurch erheblich verletzt, weshalb die Geschädigte H.-S. noch an der Unfallstelle und die Geschädigte S. am 25.10.2017 in einer Klinik verstarben.

Schnittwunden durch umherfliegende Trümmerteile
Der Angeschuldigte soll mit seinem Fahrzeug mit einem auf der Gegenfahrbahn befindlichen PKW Mazda kollidiert sein, dessen Fahrer dadurch eine Fraktur einer Hand erlitten haben soll. Ein im Unfallbereich befindlicher Fußgänger soll durch umherfliegende Trümmerteile Schnittwunden erhalten haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte tödliche Verletzungen anderer Personen und Verletzungen auch einer Vielzahl von Personen zumindest billigend in Kauf genommen hatte.

Auswertung eines „Dash-Cam-Videos“
Der Angeschuldigte hat sich eingelassen, er leide an einer Epilepsie-Erkrankung und habe vor dem Unfall einen Krampfanfall erlitten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist zu erwarten, dass diese Einlassung widerlegt werden wird. Nach den Angaben verschiedener Zeugen zur Fahrweise des Angeschuldigten im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld des Unfalls und der Auswertung eines „Dash-Cam-Videos“ hierzu sowie Zeugenangaben zum Zustand des Angeschuldigten unmittelbar nach dem Unfall und dem Ergebnis eines neurologischen Gutachtens ist nicht vom Vorliegen eines Krampf-Anfalles auszugehen. Der dargestellte Geschehens-Hergang beruht ferner auf dem Ergebnis eines verkehrstechnischen Gutachtens.