Gericht: Corona-Schließungen der Gaststätten im Saarland waren rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die in einer von Anfang bis Mitte November 2020 geltenden Vorschrift der Corona-Verordnung angeordnete Schließung der Gastro-Unternehmen im Bundesland für unwirksam erklärt.
Foto: Henning Kaiser/dpa-Bildfunk
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OVG Saarland moniert Corona-Schließungen der Gaststätten Ende 2020

Durch die zwischen Anfang und Mitte November 2020 geltende Corona-Verordnung hatte es unter anderem angeordnete Schließungen der Gastro-Betriebe im Saarland gegeben. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die Vorschrift jetzt für unwirksam erklärt.

Einem entsprechenden Normenkontrollantrag eines Restaurantbetreibers sei stattgegeben worden, teilte das OVG in Saarlouis am gestrigen Dienstag (14. Juni 2022) mit.

Die im Herbst 2020 erlassene Regelung sei formell rechtswidrig gewesen, weil sie nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruhte, hieß es. Das OVG ließ „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur