Ab 2024 auch Pfand auf Milch, Kaffee, Joghurt und Co.
Ab 2024 wird die geltende Einwegpfandpflicht auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte ausgeweitet. Das sieht die letzte Novelle des Verpackungsgesetzes vor. Für diese Produkte wird dann ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben. Neben Milch in Einwegkunststoffflaschen betrifft das zum Beispiel auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt. Konkret heißt das: Milch und Milcherzeugnisse werden durch die Pfandpflicht 2024 teurer.
Bereits seit 2022 gilt die Pfandpflicht für sämtliche Getränkedosen und nahezu alle Kunststoffgetränkeflaschen. Für Milch und Milchprodukte in Kunststoffflaschen gab es eine verlängerte Übergangsfrist, die nun endet. Es gilt dann auch darauf eine Pfandpflicht von mindestens 25 Cent.
Zeit zur Bewältigung der hygienischen Herausforderung
Für Milch oder Milchprodukte wurde deswegen mehr Zeit für die Einführung einer Einwegpfandpflicht gewährt, weil die leeren Flaschen bei der Rückgabe eine besondere hygienische Herausforderung bedeuten können. Hersteller und Händler erhielten damit eine verlängerte Frist zur Umstellung.
Die Bundesregierung strebt an, die Vermüllung der Umwelt mit Kunststoff so weit wie möglich zu verhindern. Der Weg müsse idealerweise weg von Einwegprodukten führen, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung. Pfandflaschen dagegen seien ein Weg dorthin. Sie werden zu fast 100 Prozent zurückgegeben beziehungsweise eingesammelt.
Rückgabe am Pfandautomaten
Bisher wurden die leeren Milch- beziehungsweise Milchproduktflaschen aus Kunststoff im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt. Durch die dualen Systeme wurden sie also zumindest schon weiterverwertet. Ab 2024 können leere Flaschen von Milch und Milchmischgetränken dann am Pfandautomaten zurückgegeben werden. Das Verfahren ist dasselbe wie bei anderen Verpackungen im Einwegpfandsystem.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung Bundesregierung, 18.12.2023