Aktueller Überblick

Aktuelle Lebensmittelwarnungen: Mehrere Gewürze werden zurückgerufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht aktuell auf mehrere Lebensmittelwarnungen aufmerksam und warnt vor dem Verzehr verschiedener Gewürze. Welche Produkte konkret betroffen sind, haben wir an dieser Stelle für euch zusammengefasst:

Timo Holl

SOL.DE-Redaktion

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· · 2 Min. Lesezeit
Aktuelle Lebensmittelwarnungen: Mehrere Gewürze werden zurückgerufen
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Aktuell bestehen für gleich mehrere Gewürze Lebensmittelwarnungen. Symbolfotos: Pixabay + Hersteller

Aktuelle Lebensmittelwarnungen: mehrere Gewürze zurückgerufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat aktuell gleich mehrere Lebensmittelwarnungen ausgesprochen. So wird vor dem Verzehr verschiedener Gewürze gewarnt. Den Warnungen vorausgegangen waren entsprechende Rückrufe der jeweiligen Hersteller. Welche Produkte konkret betroffen sind und was die Gründe für die Verbraucherwarnungen sind, haben wir an dieser Stelle für euch zusammengefasst.

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Bundesweiter Rückruf von Bohnenkraut: Krebserregender Stoff nachgewiesen

Aktuell besteht ein bundesweiter Rückruf von einem bestimmten Bohnenkraut, in dem laut Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit „Kontamination mit Pyrrolizidinalkaloiden und deren N-Oxiden“ nachgewiesen wurde. Die Stoffe können Schäden an der Leber verursachen, das Erbgut schädigen und das Krebsrisiko erhöhen. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken sollten die betroffenen Produkte daher nicht verzehrt werden. Laut Angaben der Verbraucherschutzbehörde ist die folgende Ware von dem aktuellen Rückruf betroffen:

  • „Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet, 25 Gramm“ und dem Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.08.2028, Charge: 103150; dem Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2028, Charge: 104062; und dem Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.03.2029, Charge:104731.
So sieht das betroffene Produkt aus. Foto: Hersteller

Rückruf von Gewürz: Insektizide in Produkt festgestellt

In einem weiteren Gewürz, das in zahlreichen Bundesländern im Verkauf war, wurden Schadstoffe festgestellt. Nach den Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden in bestimmtem Sumak erhöhte Werte von Chlorpyrifos (Insektizid und Akarizid) und das Vorhandensein des unzulässigen Farbstoffs E 122 festgestellt. Das betroffene Produkt sollte nicht verwendet werden. Die Warnung gilt für die folgende Ware:

  • „Abido Sumak, 50 Gramm“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.03.2029 und der Nummer 10-3-2618952 OH.
Dieses Gewürz ist betroffen. Foto: Hersteller

Nicht zugelassene Stoffe in weiterem Gewürz festgestellt

Zudem wurde eine weitere Lebensmittelwarnung für den Sumak einer weiteren Marke ausgesprochen. In dem betroffenen Produkt wurden die nicht zugelassenen Farbstoffe Sudan I und Sudan IV sowie die Farbstoffe E 122 (Azorubin) und E 124 (Cochenillerot A) nachgewiesen. Diese können krebserregend wirken. Die betroffene Ware sollte daher nicht verzehrt werden. Die Lebensmittelwarnung gilt für die folgenden Produkte:

  • „Sumach gemahlen, 200 Gramm der Marke Ikleel Algabal (ME TRADE INTL)“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.09.2027 und der Chargennummer ME2552508.
So sieht die zurückgerufene Ware aus. Foto: Hersteller
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