Fahren ohne Winterreifen: Diese Strafen drohen

Der erste Schnee mit Glätte ist bereits vielerorts gefallen. Spätestens jetzt stellt sich für viele die Frage nach wintertauglichen Reifen. Aber ab wann besteht eigentlich eine Winterreifenpflicht und mit welchen Strafen ist zu rechnen, wenn diese nicht angebracht sind? Wir klären auf:
Das Schneeflocken-Symbol kennzeichnet Winterreifen. Symbolfoto: picture alliance / dpa | Frank Rumpenhorst
Das Schneeflocken-Symbol kennzeichnet Winterreifen. Symbolfoto: picture alliance / dpa | Frank Rumpenhorst

Ab wann sind Winterreifen erforderlich?

In Deutschland gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht. Autofahrer müssen aber dem Wetter angemessene Bereifung haben, eine situative Winterreifenpflicht– auch aus Gründen des Versicherungsschutzes. Das heißt: Sie sind unabhängig von einem bestimmten Zeitraum immer dann vorgeschrieben, wenn es die Wetterverhältnisse mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eisglätte erfordern. Diese ist erfüllt, wenn an allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.

Welche Fahrzeuge sind von Winterreifen ausgeschlossen?

Winterreifen sind in der Regel nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) situativ vorgeschrieben, so der ADAC. Ausgenommen von dieser Regelung sind Motorräder und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft – diese brauchen keine. Anhänger sind keine Kfz und dürfen deswegen auch mit Sommerreifen über winterliche Straßen bewegt werden. Wer jedoch absehen kann, dass der Anhänger auch bei winterlichen Straßenverhältnissen gezogen wird, sollte Winter- oder zumindest Ganzjahresreifen montieren, so Ruprecht Müller vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg, „besonders wenn der Anhänger über eine Bremse verfügt“.

Mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Wird man beim Fahren ohne Winterreifen erwischt, hat dies ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zur Folge. Behindert man jedoch andere Verkehrsteilnehmende durch die falsche Bereifung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Gefährdet man den Straßenverkehr, liegt die Höhe des Bußgeldes bei 100 Euro und ist ein Unfall die Folge von falschen Reifen, beträgt die Bußgeldstrafe 120 Euro. Unabhängig von dem Bußgeld wird jeweils ein Punkt in Flensburg vergeben.

Halter:in muss auch mit Strafe rechnen

Auch der Halter:in des Fahrzeuges muss mit 75 Euro und einem Punkt rechnen, falls jemand anderes am Steuer saß und erwischt wurde.

Woran erkennt man Winterreifen?

Winterreifen erkennt man an dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Sollte dieses auf den Reifen nicht gedruckt sein, handelt es sich um Sommerreifen, denn auch die sogenannten Allwetterreifen, müssen über ein Alpine-Symbol verfügen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Beitrag Mobilitätsmagazin, 27.09.2023
– Beitrag R+V