Urteil: Bischof Ackermann muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Weil er den Klarnamen einer ehemaligen Angestellten des Bistums öffentlich nannte, wurde der Trierer Bischof Stephan Ackermann verklagt. Das Gericht gab der Klägerin recht. Der Bischof muss Schmerzensgeld zahlen.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann spricht während eines Interviews. Foto: picture alliance/dpa
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann spricht während eines Interviews. Foto: picture alliance/dpa

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Es sei unstreitig, dass der Bischof den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau in einer Videokonferenz im März 2022 mit Bistumsmitarbeitenden genannt habe, sagte Richterin Kathrin Thum am Mittwoch am Arbeitsgericht Trier. Damit habe Ackermann „eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange“ der Frau bewirkt.

Bischof erschien nicht vor Gericht

Eine gütliche Einigung im Vorfeld zur Beilegung des Streits war gescheitert. Das Gericht hatte für den Termin am Mittwoch das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet. Er war aber nicht erschienen und hatte stattdessen den Juristen des Bistums mit Vollmacht geschickt. „Das ist ein ganz normaler prozessualer Vorgang“, sagte der Anwalt des Bischofs, Christoph Legerlotz, zur Begründung.

Der Anwalt der Klägerin, Oliver Stegmann, bezeichnete das Nicht-Erscheinen des Bischofs als „enttäuschend“. Der Bischof entziehe sich dadurch „fortgesetzt seiner Verantwortung als oberster Hirte“, sagte er. Die Klägerin dagegen war zum Prozess erschienen: mit Mundschutz, Kopftuch und Sonnenbrille, sodass sie nicht erkannt werden konnte.

Bischof nennt öffentlich den Klarnamen einer Ex-Angestellten des Bistums

Die Frau hatte in ihrer Klage angegeben, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch Bischof Ackermann retraumatisiert worden. Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Vor rund 30 Jahren war die Frau als Gemeindeangestellte ihrem Pfarrer jahrelang sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Als sie schwanger wurde, wurde sie von Geistlichen zur Abtreibung gedrängt. Der Fall sei als Missbrauchsgeschehen Ende der 1980er anerkannt, sagte Thum.

Ein erneuter Vergleichversuch der Richterin blieb am Mittwoch erfolglos. „Der Betrag ist nicht in erster Linie das, um das es der Klägerin geht“, sagte Stegmann. Sie wolle daher ein Urteil, „auch um die Rechtswidrigkeit aktenkundig zu machen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bischof musste eine Schulung absolvieren

Wegen Verletzung des Datenschutzes in dem Fall hatte das Katholische Datenschutzzentrum in Frankfurt/Main dem Trierer Bischof vor wenigen Wochen eine Schulung in Sachen Datenschutz verordnet. Die Schulung sei bereits erfolgt, teilte die Sprecherin des Bistums in Trier mit. Die Fristsetzung sei bis Ende September gewesen.

Die datenschutzrechtliche Beschwerde der Frau sei berechtigt gewesen, sagte die Leiterin des Datenschutzzentrums, Ursula Becker-Rathmair. Das Zentrum hatte eine Schulung des Bischofs und der Bistumsleitung vor allem „unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz“ für nötig gehalten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur