31-Jährige schuldunfähig? Prozess wegen tödlichen Messerstichen beginnt in Zweibrücken

Eine 31-Jährige steht in Zweibrücken vor Gericht. Der Vorwurf: Totschlag. Es kann jedoch sein, dass eine krankheitsbedingte Schuldunfähigkeit zugrunde gelegt wird.

Vor dem Landgericht Zweibrücken beginnt am heutigen Mittwoch (08. Januar 2020) um 9.00 Uhr der Prozess gegen eine 31 Jahre alte Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Totschlag vor.

Mit 45 Messerstichen getötet

Demnach soll die Beschuldigte im Sommer 2019 in Pirmasens einen Mitbewohner im Zustand einer krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit mit 45 Messerstichen getötet haben. Der Anklagebehörde zufolge soll die Frau unter einer „paranoid-halluzinatorischen Psychose“ gelitten haben.

Unterbringung in psychiatrischer Klinik

Die Staatsanwaltschaft will daher die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragen. Bis Ende Januar sind fünf weitere Verhandlungstermine vorgesehen.

Verwendete Quellen:

– Deutsche Presse-Agentur