Frage nach Schuldfähigkeit im Prozess um Tankstellen-Mord: Verteidigung fordert weiteres Gutachten

Nach mehrwöchiger Unterbrechung ist der Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht am Montag fortgesetzt worden. Dabei heute im Fokus: die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Im Bild: Der Angeklagte (r) wird in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Gollnow
Im Bild: Der Angeklagte (r) wird in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Gollnow

Prozess um Tankstellen-Mord: Verteidigung fordert weiteres Gutachten

Der Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht geht heute weiter. Das Landgericht Bad Kreuznach wies zunächst den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den psychiatrischen Gutachter zurück. Der Gutachter hatte dem 50 Jahre alten Angeklagten trotz dessen Alkoholisierung bei der Tat eine volle Schuldfähigkeit attestiert.

Der Befangenheitsantrag sei unbegründet, die Verteidigung habe darin Aussagen des Sachverständigen verkürzt wiedergegeben, erklärte das Gericht. Es sei keine Voreingenommenheit des Experten feststellbar. Die Verteidigung beantragte anschließend, ein weiteres Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit einzuholen.

Es geht dabei um den Vorwurf, dass die Auswirkungen des Suizides des Vaters des Angeklagten, der sich rund eineinhalb Jahre vor der Tat an der Tankstelle ereignet hatte, auf die Steuerungsfähigkeit des 50-Jährigen und eine mögliche Anpassungsstörung in dem bisherigen Gutachten nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Der Vater hatte auch auf die Mutter des Angeklagten geschossen und sie dabei schwer verletzt. Der Angeklagte konnte seine Mutter nach eigener Aussage wegen der Corona-Auflagen nicht im Krankenhaus besuchen.

Die Staatsanwaltschaft forderte das Gericht auf, den Antrag abzulehnen. Das Gericht vertagte sich bis 15.30 Uhr, um über den Antrag zu beraten.

Hintergrund

Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) hatte bundesweit für Aufsehen und Entsetzen gesorgt. Der 50 Jahre alte Angeklagte hat vor Gericht den tödlichen Schuss auf den 20 Jahre alten Kassierer eingeräumt und gesagt, er könne sich die Tat bis heute nicht erklären. Ihm wird Mord vorgeworfen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur