An nur einem Wochenende rund 180 Einsätze für Polizei Trier: Strafanzeigen, Unfälle und mehr

Ein einsatzreiches Wochenende liegt hinter den Beamt:innen der Polizei Trier. Neben Verkehrskontrollen und eingeleiteten Strafanzeigen kümmerten sich die Einsatzkräfte um folgende Vorfälle:
Die Trierer Polizei hatte am Wochenende viele Einsätze abzuarbeiten. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Die Trierer Polizei hatte am Wochenende viele Einsätze abzuarbeiten. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Um die 180 Einsätze mussten die Beamtinnen und Beamten der Polizei Trier am vergangenen Wochenende nach eigenen Angaben bearbeiten. Darunter fielen 48 Strafanzeigen und insgesamt 33 Verkehrsunfälle, bei denen die Verursachenden teilweise die Flucht ergriffen hatten.

Zeugenhinweise klären Unfallflucht auf

Am Freitag (8. März 2024) wurde ein siebenjähriges Kind bei einem Verkehrsunfall in der Trierer Aulstraße leicht verletzt. Nachdem sich die Polizeiinspektion Trier mit einer Pressemitteilung an mögliche Zeug:innen des Unfalls gewandt hatten, meldeten sich zwei Personen. So kam es zu entscheidenden Hinweisen. Dadurch konnten die Personalien des bis dato unbekannten Fahrzeugführers ermittelt und unter den Unfallbeteiligten ausgetauscht werden.

Auseinandersetzung eskalierte

Am Samstagabend wurde der Polizeiinspektion Trier mitgeteilt, dass es im Bereich Hauptbahnhofes zu einer Auseinandersetzung mehrerer junger Frauen gekommen sei. Vor Ort konnten die Beamt:innen feststellen, dass sich eine bis dato online ausgetragene Auseinandersetzung der beteiligten Frauen bei einem zufälligen Aufeinandertreffen persönlich „entladen“ hatte. Zwei Personen erlitten leichte Verletzungen. Ein entsprechendes Strafverfahren aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes wurde eingeleitet.

Fahrerlaubnissperre und Alkoholkonsum

Im Rahmen von Verkehrskontrollen im Stadtgebiet hielten die Beamt:innen zudem eine Autofahrerin an, die sich zu dem Zeitpunkt nur in Schrittgeschwindigkeit fortbewegte. Bei der Kontrolle ergaben sich Anzeichen auf Alkoholkonsum der Frau. Die weitere Überprüfung ergab: Gegen sie bestand eine Fahrerlaubnissperre in Deutschland. Somit muss sich die Frau wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Verwendete Quelle:
– Mitteilung der Polizeidirektion Trier, 11.03.2024