Denkmal für Trierer Amokfahrtopfer wird im kommenden Frühjahr fertiggestellt
Denkmal für Trierer Amokfahrtopfer wird im kommenden Frühjahr fertiggestellt
Die Gedenkstätte für die Opfer der tödlichen Amokfahrt in Trier vom 1. Dezember 2020 auf einem Platz nahe der Porta Nigra wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 fertig. Der beauftragte Künstler Clas Steinmann habe mitgeteilt, er werde wohl dann die Errichtung der sechs großen Stelen abgeschlossen haben, sagte der Sprecher der Stadt Trier der Deutschen Presse-Agentur. Die benötigte Bronze aus einem Fachbetrieb werde erst Anfang nächsten Jahres geliefert und dann von ihm bearbeitet werden können.
Erste Arbeiten haben begonnen
Die Vorarbeiten der Stadt zur Herrichtung der Fläche für die zentrale Gedenkstätte hätten begonnen, sagte der Sprecher. Derzeit gehe man davon aus, dass der Platz zum dritten Jahrestag der Amokfahrt am 1. Dezember „für die weitere Gestaltung“ fertiggestellt sei.
Viele Opfer durch die Amokfahrt
Am 1. Dezember 2020 war ein Amokfahrer mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte fünf Menschen getötet und viele weitere verletzt. Im Oktober 2021 war zudem ein Mann gestorben, der bei der Tat schwer verletzt worden war. Daher spricht die Stadt von sechs Todesopfern infolge der Amokfahrt – und daher gibt es auch sechs Stelen in Erinnerung an die Opfer.
Beleuchtung der Säulen im Dunkeln
Noch vor dem dritten Jahrestag der Amokfahrt sollen fünf Gedenktafeln im Boden in der Fußgängerzone eingelassen werden, teilte der Sprecher weiter mit. Es handele sich um Orte, an denen die Menschen getötet wurden. Die Tafeln aus Bronze, die Mitte bis Ende Oktober gegossen werden sollen, seien nach den Wünschen der Betroffenen von dem Künstler Guy Charlier gestaltet worden. Sie werden mit Bodenflutern zur Beleuchtung versehen, hieß es.
Lebenslange Haft für den Täter
Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes dessen Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verwendete Quelle:
– Deutsche Presse-Agentur