Mord an Arzt aus Gerolstein: Anklage gegen drei Personen – darunter Frau und Sohn

In dem Strafverfahren wegen der Tötung des 53-jährigen Arztes Steffen Braun aus Gerolstein hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen die Lebensgefährtin des Opfers sowie zwei Jugendliche erhoben.
Im Fall des getöteten Arztes wurden drei Personen angeklagt. Fotos: picture alliance/dpa | Axel Heimken/Polizei
Im Fall des getöteten Arztes wurden drei Personen angeklagt. Fotos: picture alliance/dpa | Axel Heimken/Polizei

Lange galt Steffen Braun (53) aus Gerolstein als vermisst, dann wurde seine Leiche entdeckt. Die Ermittler gingen schon früh von einer Beziehungstat aus. Anfang September 2023 wurden dann drei Personen festgenommen: die 35-jährige Lebensgefährtin des Opfers, deren zur mutmaßlichen Tatzeit 16-jähriger Sohn und ein ebenfalls 16 Jahre alter Freund der Familie.

Mutmaßliche Mörder aus engem Umfeld des Opfers

Den Angeklagten wird vorgeworfen, Steffen Braun am 30. Dezember 2022 im gemeinsamen Wohnhaus in Gerolstein getötet zu haben. Die Leiche habe man an Silvester in einem Waldgebiet bei Rockeskyll vergraben. Zwei Tage später, in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2023, wurde dann das Fahrzeug des Opfers in einem Waldstück zwischen Wittlich und Greimerath in Brand gesetzt.

So soll der Arzt getötet worden sein

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Tatablauf für wahrscheinlich:

Ende des Jahres 2022 sollen die Angeschuldigten übereingekommen sein, Steffen Braun bei geeigneter Gelegenheit zu töten und seine Leiche zu vergraben. Nachdem es am 30.12.2022 in dem gemeinsam bewohnten Haus in Gerolstein zu einem Streit zwischen dem späteren Tatopfer und seiner Lebensgefährtin gekommen war, sollen die beiden 16-jährigen Angeschuldigten dem 53-Jährigen im Haus aufgelauert, ihn mit zahlreichen Schlägen mit gefährlichen Gegenständen attackiert und ihn mit einer Schlinge um den Hals gewürgt haben.

Das Tatopfer verstarb infolge der durch die Schläge erlittenen schweren Kopfverletzungen und Erstickens. Die 35-jährige Lebensgefährtin, der zur Last gelegt wird, an der Planung der Tat mitgewirkt zu haben, soll während der Ausführung der Tat teilweise anwesend gewesen sein, ohne sich jedoch eigenhändig an der Gewaltausübung zu beteiligen.

Jugendliche: Tatverdacht des gemeinschaftlichen Mordes

Gegen die beiden 16-Jährigen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht des gemeinschaftlichen Mordes. Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Tötung aus, da das Opfer zur Tatzeit keinen Angriff erwartet habe und daher wehrlos gewesen sei.

Lebensgefährtin wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt

Der Lebensgefährtin wird Mittäterschaft an der Tat vorgeworfen. Bisheriger Einschätzung zufolge ist nicht feststellbar, ob die Frau Kenntnis von der heimtückischen Vorgehensweise der beiden Jugendlichen hatte. Daher wurde ihre Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags erhoben.

Wegen des Inbrandsetzens des Fahrzeugs besteht gegen die drei Angeschuldigten zudem der Tatverdacht der Brandstiftung.

Staatsanwaltschaft vermutet zerrüttete Familienverhältnisse als Motiv

Das Motiv der Tat ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in einem zerrütteten innerfamiliären Verhältnis zwischen dem Tatopfer und den Angeschuldigten zu suchen, im Rahmen dessen es in der Vergangenheit auch zu verbalen und körperlichen Übergriffen des Tatopfers gegen die Angeschuldigten gekommen sein soll.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Trier, 19.01.2024
– eigene Berichte