Urteil gegen Polizistenmörder ist rechtskräftig: Lebenslange Haft für Schütze

Im Januar 2022 erschoss er zwei Polizeikräfte bei einer Verkehrskontrolle und wurde dafür wegen Doppelmordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat keine Rechtsfehler in dem Richterspruch gegen den Saarländer S. gefunden.
Der Mann muss lebenslang in Haft. Foto: picture alliance/dpa
Der Mann muss lebenslang in Haft. Foto: picture alliance/dpa

Urteil gegen zweifachen Polizistenmörder rechtskräftig: S. muss lebenslang in Haft

Das Urteil gegen den zweifachen Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am heutigen Freitag (21. Juli 2023) in Karlsruhe mit. Das Landgericht Kaiserslautern hatte Ende November 2022 den damals 39-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.

Zwei Polizeikräfte per Kopfschuss getötet

Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz bei Kusel hatte der Mann laut dem Richterspruch eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen fünf Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“.

Keine Strafe für Nebenangeklagten

Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei „erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe“ gewesen, hieß es damals.

Deutsche Presse-Agentur