Trier will Weltkulturerbe besser schützen – was geplant ist

In Rheinland-Pfalz gibt es sieben Welterbestätten. Trier mit den römischen Baudenkmälern ist eine davon. Was wird getan, um das Unesco-Welterbe auch künftig zu schützen?
Menschen gehen über den Domfreihof vor dem Dom. Foto: dpa-Bildfunk/Harald Tittel
Menschen gehen über den Domfreihof vor dem Dom. Foto: dpa-Bildfunk/Harald Tittel

Trier will Weltkulturerbe mit Pufferzone besser schützen

Trier ist reich an antikem Erbe. Gleich neun Denkmäler gehören seit 1986 zum Unesco-Weltkulturerbe, darunter das einst römische Stadttor Porta Nigra, die Kaiserthermen, das Amphitheater und die Römerbrücke. Nun will die Moselmetropole, die als älteste Stadt Deutschlands gilt, ihre Welterbestätten besser schützen. Dazu soll das Gebiet um die römischen Zeugnisse zu einer Pufferzone erklärt werden, in der klare Regeln für Neu- oder Umbauten gelten sollen. Extremes Beispiel: So etwas wie der Bau eines neuen Hochhauses im Umfeld der Porta Nigra wäre dann unmöglich.

„Ich möchte kein ‚Museum Trier‘ haben. Ich möchte eine Stadt, die dynamisch bleibt, die sich entwickeln kann – aber alles unter dem Aspekt, dass wir das Welterbe angemessen schützen können“, sagt der Trierer Kulturdezernent Markus Nöhl (SPD). In der Pufferzone, deren Entwurf steht, werde künftig bei jeder Baumaßnahme nach festgelegten Kriterien geprüft, ob diese im Einklang mit dem historischen Erbe steht. Dabei geht es auch um „Sichtachsen“ auf das Denkmal und das Stadtbild – von nah und von fern.

Größere Denkmalzone

Mit der Pufferzone werde die Denkmalzone insgesamt größer, sagt Karl-Uwe Mahler, der bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz Referent der Römerbauten in Trier ist. Sie sei eine „wichtige Orientierungshilfe“ – für jeden Investor oder Eigentümer: „Jeder, der dort etwas vorhat, weiß dann, dass er sich abstimmen muss.“ Vorher habe es auch Begrenzungen in der Stadtplanung gegeben. „Aber jetzt ist das Gebiet noch mal klar markiert.“

Die Pufferzone, die das Ergebnis eines lang abgestimmten Prozesses ist, schütze auch archäologisches Erbe, das unter der Erde liege: etwa das in Teilen bereits bekannte römische Forum oder den vermuteten römischen Circus, der zur Palastanlage gehört habe. „Er ist archäologisch noch nicht gefasst“, sagt Mahler. Wichtig sei auch, dass es in der Zone Bestandsschutz gebe. Heißt: Bestehende Gebäude müssten nicht verändert werden.

Alexandra Gath, Referentin im Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz bei der GDKE in Mainz, erklärt, dass die Unesco seit 2005 für Welterbestätten Management-Pläne mit ausgewiesenen Pufferzonen verlange. Trier sei seit ein paar Jahren dran und im Zeitrahmen. Plan ist, dass dort die Rechtsverordnung für die Pufferzone im ersten Quartal 2024 erlassen wird, der Managementplan soll in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden.

Letztlich gehe es um den Erhalt des „außergewöhnlichen universellen Wertes“ des Welterbes, sagt Mahler. Das römische Trier war 17 vor Christus als Augusta Treverorum gegründet worden. Die Stadt wurde große Handelsstadt und spätantike Kaiserresidenz. Zum Unesco-Welterbe gehören neun römische Denkmale und aus ihren Ruinen erwachsene christliche Nachfolgebauten wie der Dom und die Liebfrauenkirche plus die bei Trier gelegene Igeler Säule in Igel.

Sieben Welterbestätten in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es laut Gath sieben Welterbestätten. Alle die, die nach 2005 von der Unesco aufgenommen wurden, hätten bereits einen Managementplan mit Pufferzone. Dazu gehörten Bad Ems mit der europäischen Bäderkultur, die Schum-Stätten Speyer, Worms und Mainz sowie der Obergermanisch-Raetische und der Niedergermanische Limes. Für den Dom zu Speyer gebe es noch keinen Managementplan. Das Obere Mittelrheintal sei ebenfalls im Prozess. „Weil dort von der Unesco gefordert wurde, dass ein Managementplan festgelegt wird, wird das nicht mehr zu lange dauern“, sagt sie.

In Mainz zählt das direkt an den Alten Jüdischen Friedhof angrenzende Gebiet zur sogenannten Pufferzone, wie die Stadt mitteilt. Bauliche Änderungen dort unterlägen somit strengeren Auflagen durch den Denkmalschutz, um das Weltkulturerbe nicht zu beeinträchtigen. Der Alte Jüdische Friedhof „Judensand“ ist Teil des Weltkulturerbes der Schum-Stätten in Speyer, Worms und Mainz seit 2021.

Was sonst geplant ist

Die Ausweisung der Pufferzone sei beim Antrag zwischen 2015 und 2019 erfolgt. Unabhängig vom Weltkulturerbetitel werde an einer neuen Wegeführung in der dortigen Mombacher Straße für Fußgänger, Rad- und Autofahrer gearbeitet. Auch die Paul-Denis-Straße werde aufgewertet und umgestaltet: Dort soll in einem Abschnitt Ende 2024 oder Anfang 2025 ein Besuchszentrum errichtet werden.

Der Speyerer Dom, der 1981 in die Liste der Unesco-Welterbestätten aufgenommen wurde, sei eingetragenes Kulturdenkmal und befinde sich in einer Denkmalzone. „Ob die Ausweisung einer Pufferzone für den Dom zu dessen angemessenen Schutz notwendig ist, soll perspektivisch mit Experten geprüft werden“, teilte die Leiterin des Kulturmanagements des Domkapitels im Bistum Speyer, Friederike Walter, mit.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur