Rückrufe

Aktuelle Lebensmittelwarnung bei Rewe und Edeka: Fremdkörper in Snacks möglich

Aktuell besteht eine Lebensmittelwarnung für bestimmte Snacks, die in den Märkten von Rewe und Edeka verkauft wurden. Da diese Fremdkörper enthalten können, wird von einem Verzehr der Produkte dringend abgeraten. Diese Ware ist betroffen:

Timo Holl

SOL.DE-Redaktion

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· · 2 Min. Lesezeit
Aktuelle Lebensmittelwarnung bei Rewe und Edeka: Fremdkörper in Snacks möglich
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Bei Rewe und Edeka werden derzeit bestimmte Snacks zurückgerufen. Symbolfotos: Thomas Banneyer/dpa-Bildfunk; Uwe Zucchi/dpa-Bildfunk

Aktueller Rückruf bei Rewe und Edeka: Fremdkörper in Snacks möglich

Aktuell besteht eine Lebensmittelwarnung für Snacks, die in den Einkaufsmärkten von Rewe und Edeka verkauft worden sind. Der Warnung vorausgegangen war ein Rückruf des Schweizer Lebensmittelherstellers „Kägi“. Dieser machte darauf aufmerksam, dass sich in mehreren Chargen von Keksen Fremdkörper befinden könnten.

Von einem Verzehr der betroffenen Kekse wird dringend abgeraten

Konkret könnten sich Metallfremdkörper in den Keksen befinden. Aufgrund dieser Verunreinigung sollten die Lebensmittel nicht verzehrt werden, da sie ernsthafte Verletzungen im Mund- und Rachenraum verursachen können. Sowohl der Hersteller als auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnen daher vor dem Verzehr der betroffenen Snacks.

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Lebensmittelwarnung bei Rewe und Edeka: Diese Waren sind konkret betroffen

Betroffen von dem Rückruf und damit auch von der aktuellen Lebensmittelwarnung sind die Produkte, mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten:

  • Kägi Butterbiscuits 3x200g (Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027)
  • Kägi Butterbiscuits 3x200g (Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027)
  • Kägi Butterbiscuits 200g (Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027)
  • Kägi Butterbiscuits 2x200g (Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027)
  • Kägi Butterbiscuits mini 1.650g (Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027)
  • Kägi Butterbiscuits mini 1.650g (Mindesthaltbarkeitsdatum 28.09.2027).

Nach den Angaben des Herstellers sieht die betroffene Ware wie folgt aus:

So sieht die betroffene Ware aus. Fotos: Hersteller

Die Bilder zeigen auch, wo auf der Verpackung das entscheidende Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt ist.

So bekommen die Verbraucher:innen ihr Geld zurück

Wer bereits eines der von der Warnung betroffenen Produkte gekauft hat, kann dieses in der entsprechenden Verkaufsstelle zurückgeben. Der Kaufpreis wird den Kundinnen und Kunden dann auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

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