Als dieser Motivwagen auf dem Umzug in Dudweiler für Ärger sorgte

Rund ein Jahr ist es her, dass ein Motivwagen auf dem Dudweiler Rosenmontagsumzug für Aufregung im Saarland sorgte. Nach einer Anzeige gegen die Verantwortlichen ermittelte zwischenzeitlich auch der Staatsschutz.
Wegen dieses Motivwagens vom Dudweiler Fastnachtsumzug ermittelte der Staatsschutz.
Wegen dieses Motivwagens vom Dudweiler Fastnachtsumzug ermittelte der Staatsschutz.
Wegen dieses Motivwagens vom Dudweiler Fastnachtsumzug ermittelte der Staatsschutz.
Wegen dieses Motivwagens vom Dudweiler Fastnachtsumzug ermittelte der Staatsschutz.

Als im vergangenen Jahr Fastnacht gefeiert wurde, machte der Rosenmontagsumzug im Saarbrücker Stadtteil Dudweiler Schlagzeilen. Der Grund: Ein Motivwagen des KarnevalsvereinsGeisekippcher Buwe unn Määde zeigte einen Badezuber, aus dem bärtige Puppen mit Turbanen ragten. Auf dem Zuber war zu lesen „Die Wanne ist voll.“

War das ausländerfeindlich gemeint? Aus Sicht vieler SOL.DE-User nicht. Sie schrieben, unter anderem auf Facebook, „Die Wanne ist voll. Heißt übersetzt: „Es reicht langsam!“ Wo ist das Problem?“ und „Die Faschingswägen waren schon immer politisch unterwegs – mal lustig, mal ernst, mal grenzwertig. Dieses Jahr ist es nicht anderes.“

Anzeige wegen Volksverhetzung nach Umzug in Dudweiler

Es waren aber auch andere Meinungen zu lesen, die dem Karnevalsverein Fremdenfeindlichkeit und Volksverhetzung vorwarfen. Wenige Stunden nach dem Rosenmontagsumzug erstattete ein Bürger Anzeige. Das wiederum führte dazu, das auch der Staatsschutz eingeschaltet wurde. „Wir nehmen die Sache sehr ernst“, war von einem Polizeisprecher in saarländischen Medien zu lesen.

Die „Geisekippcher Buwe unn Määde“ wehrten sich gegen die Vorwürfe: Das Ganze sei nicht ausländerfeindlich gewesen, man hätte sich „nichts dabei gedacht“.

Das Ende vom Lied: Wenige Tage später verkündete ein Sprecher des Landespolizeipräsidiums, die Ermittlungen seien eingestellt worden. Der Staatsschutz habe das Motiv des Wagens überprüft und als nicht strafrechtlich relevant eingestuft.

Verwendete Quellen:
• eigene Recherche
• eigene Berichte