Die Polizei ging am Montag (19. Februar 2018) nach Bewertung der Lage davon aus, dass die Drohung nicht ernst gemeint war, die Veranstaltung konnte stattfinden.
Allerdings wurde die Polizeipräsenz laut AfD erhöht. Wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat wurde ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet.
Da es sich um eine politische Veranstaltung handelte, habe der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen, sagte eine Sprecherin der Polizei gegenüber der SZ.
Mit Verwendung von SZ-Material (Nora Ernst).