Beschlossen: Diese Schwellenwerte gelten künftig für Corona-Beschränkungen

Bund und Länder haben sich beim heutigen Gipfel zu den Corona-Maßnahmen auf Schwellen geeinigt, bei deren Überschreitung härtere Maßnahmen greifen. Als Richtwerte gelten dabei die Hospitalisierungszahlen der Kliniken.
Bund und Länder haben sich auf dreistufige Corona-Beschränkungen geeinigt. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Michael Kappeler
Bund und Länder haben sich auf dreistufige Corona-Beschränkungen geeinigt. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Michael Kappeler

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsident:innen vereinbarten dafür am Donnerstag (18. November 2021) drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen, wie Merkel im Anschluss erklärte.

Hospitalisierungsrate entscheidet

Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patient:innen pro 100.000 Einwohnenden in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

2G ab Schwellenwert von 3, 2G+ ab Wert von 6

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen – sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Ab einer Rate von 9 greifen weitergehende Beschränkungen

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur