Darauf musst du beim Grillen und Schwenken achten

Wer bei schönem Wetter auf der Terrasse, im Garten oder in der freien Natur grillen will, muss einige Regeln beachten. Der Saarländische Anwaltverein gibt rechtliche Tipps.
Wer in freier Natur grillen oder schwenken will, muss einige Regeln beachten. Symbolfoto: Daniel Maurer.
Wer in freier Natur grillen oder schwenken will, muss einige Regeln beachten. Symbolfoto: Daniel Maurer.
Wer in freier Natur grillen oder schwenken will, muss einige Regeln beachten. Symbolfoto: Daniel Maurer.
Wer in freier Natur grillen oder schwenken will, muss einige Regeln beachten. Symbolfoto: Daniel Maurer.

Bei schönem Wetter zieht es wieder viele Saarländer raus in die Natur. Dort gehen sie gerne ihrer Lieblingsbeschäftigung nach: dem Schwenken. Allerdings gibt es beim Grillen auf der Terrasse, im Garten oder in der freien Natur Regeln zu beachten. Darauf macht der Saarländische Anwaltverein (SAV) aufmerksam.

Ob Mieter zum Beispiel auf ihrem Balkon oder auf der Terrasse eines Mehrfamilienhauses grillen dürfen, hängt von den hausinternen Regeln ab. „Vermieter dürfen ihren Mietern im Mietvertrag oder in der Hausordnung das Grillen verbieten“, sagt Rechtsanwalt Olaf Jaeger, der Präsident des SAV.

Wer schwenkt und grillt, muss Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Diese dürfen nicht durch Rauch oder Qualm in ihren Wohnungen beeinträchtigt werden. Außerdem müsse die Nachtruhe eingehalten werden.

Im schlimmsten Fall fristlose Kündigung des Mietvertrags
Wer trotz Grillverbots grillt, muss laut SAV mit Konsequenzen rechnen. Möglich seien Verwarnungen, Geldbußen und sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Ob das Grillen in der freien Natur erlaubt ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Generell gilt: Gegrillt werden darf überall dort, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Schild. Wer ohne Erlaubnis in der freien Natur ein Feuer macht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Übrigens: Erst letzte Woche hat die FDP im Saarbrücker Stadtrat mehr Grillplätze in der Landeshauptstadt gefordert. Eine Entscheidung darüber wurde in ein anderes Gremium vertagt.

Mit Verwendung von SZ-Material.