Diese Bußgelder gibt es im Saarland jetzt bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen

Menschen, die gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verstoßen, werden im Saarland ab dem heutigen Mittwoch mit Bußgeldern bestraft. Und die haben es in sich.
Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise drohen im Saarland nun Bußgelder. Archivfoto: BeckerBredel
Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise drohen im Saarland nun Bußgelder. Archivfoto: BeckerBredel
Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise drohen im Saarland nun Bußgelder. Archivfoto: BeckerBredel
Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise drohen im Saarland nun Bußgelder. Archivfoto: BeckerBredel

Im Saarland werden Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und andere Maßnahmen der Landesregierung jetzt mit Bußgeldern geahndet. Innenminister Klaus Bouillon (CDU) sagte, damit trete das Land jetzt den „Unbelehrbaren entgegen, die die Zeichen der Zeit noch immer nicht erkannt haben“. Sie setzten die Gesundheit „von uns allen aufs Spiel“.

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Verstoß Regelsatz in Euro
Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person Bis zu 200 Euro
Zuwiderhandeln gegen das Verbot an Versammlungen und Ansammlungen in der Öffentlichkeit teilzunehmen 200 bis 400 Euro
Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund Bis zu 200 Euro
Teilnahme an Bestattungen über den engsten Familienkreis hinaus Bis zu 200 Euro
Verstoß gegen das Verbot, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften im Sinne von Gottesdiensten oder ähnlichen religiösen Veranstaltungen abzuhalten 200 bis 2000 Euro
Betrieb von Gaststätten und Hotels Betrieb von sonstigen Einrichtungen, Öffnung von Ladenlokalen des Einzelhandels trotz Verbots 1000 bis 4000 Euro
Öffnung sonstige Ladenlokale trotz Verbots für den Publikumsverkehr 500 bis 2000 Euro
Unbefugtes Betreten einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung 500 bis 2000 Euro
Unbefugtes Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege und von Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens 500 bis 2000 Euro
Nichtbefolgen einer oder mehrerer angeordneter Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe Nicht unter 800 Euro
Nichtbefolgen einer oder mehrerer angeordneter Maßnahmen durch Hochschulen und Universität Nicht unter 200 Euro
Betrieb der Verpflegungsbetriebe trotz Betriebsuntersagung Nicht unter 1000 Euro
Unbefugtes Anbieten von Schulveranstaltungen Nicht unter 200 Euro
Unbefugtes Betreiben von Kindertageseinrichtungen Nicht unter 200
Das verbotswidrige planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln 200 bis 3000 Euro

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200 Euro Strafe bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen

Etwa drohen Menschen, die ihre Wohnung ohne triftigen Grund verlassen, Geldstrafen von bis zu 200 Euro. Mit einem Bußgeld in gleicher Höhe müssen auch alle rechnen, die sich mit mehr als einer Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, in der Öffentlichkeit aufhalten. Auch der Besuch einer Beerdigung, die nicht im engsten Familienkreis stattfindet, steht unter Strafe.

Einzelhändlern, Gastronomen und Hotelliers drohen hohe Bußgelder

Teuer werden Verstöße von Gastronomen oder Händlern. Inhaber, die Gaststätten, Hotels oder Einzelhandelsgeschäfte betreiben, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, können mit 1.000 bis 4.000 Euro belangt werden.

Bei fahrlässigen Verstößen werden die Bußgelder niedriger angesetzt. Sie sind am Mittwoch (1. April 2020) in Kraft getreten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Innenministeriums, 31.03.2020

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