Neue Corona-Regeln im Saarland: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neue Corona-Regeln im Saarland: alle tiefergreifenden Beschränkungen fallen weg
Aufgrund des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes gelten im Saarland ab dem heutigen Sonntag (3. April 2022) neue Corona-Regeln. Nach zwei Jahren Pandemie fallen nahezu alle tiefergreifenden Beschränkungen weg. Die wichtigsten Änderungen haben wir in einer Übersicht für euch zusammengefasst.
Corona-Beschränkungen im Saarland: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Zutrittsbeschränkungen nach 3G, 2G und 2G-Plus nur noch in ganz wenigen Bereichen
Zugangsbeschränkungen fallen ab dem 3. April 2022 grundsätzlich weg. Demnach können auch Ungeimpfte, die nicht genesen oder getestet sind, wieder in Kneipen, Restaurants, Diskotheken oder anderen öffentlichen Innenräumen einkehren.
Ausnahmen gibt es dort, wo man auf vulnerable Gruppen trifft. So hat die Saarländische Krankenhausgesellschaft beispielsweise angekündigt, dass Besuche in den Kliniken zum Schutze der Patient:innen weiter nur unter den 2G-Plus-Bedingungen möglich sind. Das heißt, man muss weiter geimpft oder genesen und zusätzlich negativ auf das Coronavirus getestet sein. Eine weitere Ausnahme gibt es dann, wenn Unternehmen oder Kommunen eine Zutrittsbeschränkung über ihr Hausrecht geltend machen. So hat die Landeshauptstadt Saarbrücken beispielsweise geregelt, dass in den städtischen Publikumsämtern weiterhin eine 3G-Regelung gilt.
Maskenpflicht fällt in vielen Lebensbereichen weg
Im Saarland fällt die Maskenpflicht in den meisten Lebensbereichen weg. Grundsätzlich müssen Masken nur noch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen getragen werden. In allen anderen Bereichen (wie zum Beispiel im Einzelhandel, in Schulen oder öffentlichen Innenräumen) besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr zum Maskentragen. Für Unternehmen, Kommunen, Arztpraxen, etc. besteht allerdings die Option, eine Maskenpflicht über das sogenannte Hausrecht zu statuieren. Wer also möchte, dass in seinen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird, kann das grundsätzlich auch verlangen.
Detaillierte Informationen zur weiteren Maskenpflicht im Saarland findet ihr unter: „Maskenpflicht im Saarland: Hier müssen auch weiterhin noch Masken getragen werden“.
Corona-Regeln in Schulen im Saarland
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen entfällt. Weiterhin bestehen bleibt allerdings die Testpflicht mit drei verpflichtenden Corona-Testungen pro Woche. Fällt ein Test positiv aus, muss die jeweilige Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe sofort auch im Freien Maske tragen und ab dem folgenden Tag an acht aufeinanderfolgenden Schultagen Antigentests durchführen. Bestätigt sich der Test im Testzentrum nicht, kann die Person wieder zurück zur Schule und für alle enden die Maskenpflicht im Freien und die täglichen Testungen.Für Veranstaltungen auf dem Schulgelände gilt für Externe die 3G-Regelung – sie müssen also für die Teilnahme geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Strengere Corona-Regeln über „Hotspot-Regelung“ möglich
Weitere Corona-Beschränkungen sind nach dem neuen Infektionsschutzgesetz nur noch nach der sogenannten Hotspot-Regelungen erlaubt. Das heißt, der saarländische Landtag müsste zunächst das ganze Saarland oder einen einzelnen Landkreis zu einem Hotspot erklären, bevor wieder strengere Corona-Regeln erlassen werden könnten. Bislang will man im Saarland aber keinen Gebrauch davon machen.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche