Eintrittskarten für das PHANTASIALAND zu gewinnen!

Mit seinen zahlreichen Attraktionen und Shows gehört das Phantasialand in Brühl bei Köln zu den beliebtesten Freizeitparks Deutschlands. SOL.DE verlost 2x2 Eintrittskarten!
SOL.DE verlost für das Phantasialand in Brühl bei Köln Eintrittskarten!
SOL.DE verlost für das Phantasialand in Brühl bei Köln Eintrittskarten!
SOL.DE verlost für das Phantasialand in Brühl bei Köln Eintrittskarten!
SOL.DE verlost für das Phantasialand in Brühl bei Köln Eintrittskarten!

Mit seinen Attraktionen, Hotels und Restaurants vereint das Phantasialand in Brühl Abenteuer, Genuss und Erholung zu einem phantastischen Gesamterlebnis. Gäste können sich auf sechs einzigartig gestaltete Themenbereiche freuen, die sie in komplett andere Welten entführen. Hier ist alles perfekt aufeinander abgestimmt – von den mit liebevollen Details gespickten Gebäuden und Attraktionen, über die Themenkünstler, die mit den Gästen interagieren, bis hin zur Musik und zum gastronomischen Angebot.

Zahlreiche Attraktionen und Shows

Eindrucksvolles Beispiel ist das mystische, mittelalterliche Dorf Klugheim, wo in Rutmor’s Taverne deftig rustikales Essen auf den Tisch kommt und die Weltrekordachterbahn Taron an schroffen Felswänden vorbeirast.

Oder Mexico: Dort lockt unter anderem DIE Wasserbahn Chiapas zu einer einmaligen Expedition, während es im Berlin der 20er-Jahre auf Mäusejagd im 3D-Fahrspaß Maus au Chocolat geht. Zusätzlich bieten Artisten, Sänger und Eiskunstläufer in beeindruckenden Shows großes Entertainment. Mit über 40 Attraktionen ist im Phantasialand Spaß für die ganze Familie garantiert!

Kurz-Urlaub im Themenhotel

Lust auf eine Verlängerung? Kein Problem: Wer will, kann die Themenreise in den beiden Hotels des Phantasialand Resort fortsetzen. Dort umgibt die Gäste Tag und Nacht das pure Afrika im Drei-Sterne-Superior-Hotel Matamba oder das faszinierende Asien im Vier-Sterne-Haus Ling Bao. Und auch die Kulinarik kommt im Phantasialand nicht zu kurz: Hochwertige Restaurants gibt es sowohl in den Themenwelten als auch in den Hotels.

Große kulinarische Vielfalt

Im Matamba genießen die Gäste zum Beispiel Spezialitäten des afrikanischen Kontinents: Vom südafrikanischen Auflauf Bobotie über die nordafrikanische Gewürzvielfalt bis hin zu pikanten Eintöpfen aus Zentralafrika. Oder darf es die Vielfalt Asiens im Ling Bao sein mit Sushi, Pho-Suppen, Dim Sum oder pikanten Currys? Die Auswahl in den Hotel-Restaurants ist außergewöhnlich und um sich durch Asien oder Afrika zu schlemmen, muss man übrigens weder Hotelgast noch Freizeitparkbesucher sein. Die Restaurants stehen auch allen Besuchern von außerhalb offen.

Fantissima – Deutschlands erfolgreichste Dinnershow

Wer darüber hinaus einen ganz besonderen Tagesabschluss sucht, ist bei Fantissima, Deutschlands erfolgreichster Dinnershow, bestens aufgehoben. Hier trifft ein raffiniertes 4-Gang-Menü auf eine mitreißende Bühnenshow mit Artistik, Live-Gesang, beeindruckenden Kostümen und packenden Emotionen. Inszeniert wie ein Musical oder Film ist Fantissima ein unvergleichliches Erlebnis.

SOL.DE verlost 2×2 Eintrittskarten für das Phantasialand in Brühl bei Köln! Einfach das Formular ausfüllen und mit etwas Glück gewinnen! Die Verlosung läuft bis zum 31. Juli 2019, 23.59 Uhr. Die Gewinner werden per E-Mail beziehungsweise bei Teilnahme auf Facebook und Instagram per PN benachrichtigt.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel von SOL.DE, nachfolgend „Betreiber“ genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 02.07.2019, 10.00 Uhr, bis zum 31.07.2019, 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Ausfüllen des Gewinnspielformulars auf SOL.DE notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Liken und Kommentieren des Facebook- sowie des Instagram-Posts teilzunehmen. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben: 2×2 Eintrittskarten für das Phantasialand. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers zur Abwicklung an die Firma Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG weitergegeben werden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.