Feuerwerksverbot in Homburg gilt an Silvester auf diesen Plätzen

Die Stadt Homburg hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die festlegt, an welchen öffentlichen Plätzen der Stadt Feuerwerk an Silvester verboten ist.
In Homburg gilt auf bestimmten Plätzen an Silvester Feuerwerkverbot. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
In Homburg gilt auf bestimmten Plätzen an Silvester Feuerwerkverbot. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
In Homburg gilt auf bestimmten Plätzen an Silvester Feuerwerkverbot. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
In Homburg gilt auf bestimmten Plätzen an Silvester Feuerwerkverbot. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat das Saarland das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen an Silvester verboten. Auch Alkoholkonsum ist zwischen dem 21. Dezember und dem 10. Januar 2021 in der Öffentlichkeit untersagt.

Hier gilt in Homburg an Silvester Feuerwerksverbot

In Homburg gilt an diesen Orten von 19:00 Uhr am 31. Dezember 2020 bis 7:00 Uhr an Neujahr das Feuerwerksverbot:
– Schlossberg
– Marktplatz
– Ilmenauer Platz
– Christian-Weber-Platz
– Talzentrum mit Uhlandhof
– Gelände der Hohenburg-Schule
– Gelände, Parkplatz und Zufahrt ehem. Hallenbad
– Gesamter Bereich Rathaus/Landratsamt
– Parkplatz des ehemaligen Freibades
– Stadtpark
– Jägersburger Weiher
– Klosterruine Wörschweiler

Stadt rät von Böllern im privaten Bereich ab

Im privaten Bereich wird vom Zünden von Silvesterfeuerwerk dringend abgeraten. Menschenansammlungen sind verboten. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Allgemeinverfügung zu halten und in diesem besonderen Jahr auf die vielleicht üblichen Feierlichkeiten zum Wohle aller zu verzichten.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Stadt Homburg