Gewinne 2×2 Tickets für KATIE MELUA in der Rockhal!

Nächstes Highlight in der Rockhal: Katie Melua wird für ein Konzert im November nach Luxemburg kommen. Gewinne mit SOL.DE 2x2 Tickets!
Katie Melua ist am 23. November in der Rockhal zu Gast. Foto: Promo.
Katie Melua ist am 23. November in der Rockhal zu Gast. Foto: Promo.
Katie Melua ist am 23. November in der Rockhal zu Gast. Foto: Promo.
Katie Melua ist am 23. November in der Rockhal zu Gast. Foto: Promo.

Pure Magie: Die weltberühmte Popsängerin KATIE MELUA kommt im Winter 2018, nach der ebenso außergewöhnlichen wie gefeierten Gastspielreise 2016, erneut mit dem 23-köpfigen Vokalensemble GORI WOMEN’S CHOIR für stimmungsvolle Konzerte in die Nähe.

„Ich wollte unbedingt mit diesen Frauen arbeiten. Doch englischen Singer-Songwriter-Pop und klassische Polyphonie aus dem Kaukasus zu kombinieren ist gar nicht so leicht“, erzählt Katie Melua („Nine Million Bicycles“, „The Closest Thing To Crazy“) im Gespräch mit dem Deutschlandfunk.

Herausgekommen ist ein wunderbares Konzeptalbum „In Winter“, das Selbstgeschriebene und neu arrangierte traditionelle Stücke ebenso wie Coverversionen vereint.

Katie Melua ist am Freitag, dem 23. November, in der Rockhal in Esch-sur-Alzette zu Gast! Mit SOL.DE gewinnst du 2×2 Tickets für das Konzert! Einfach das unten stehende Formular ausfüllen und mit etwas Glück bist du dabei. Die Verlosung läuft bis zum 14. November, 23.59 Uhr. Die Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Viel Glück!

Karten gibt’s direkt bei der Rockhal zu kaufen

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel von SOL.DE, nachfolgend „Betreiber“ genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels

Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 26.10.2018, 15.30 Uhr, bis zum 14.11.2018, 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Ausfüllen des Gewinnspielformulars auf SOL.DE notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise werden vergeben: 2×2 Karten für das Konzert von Katie Melua in der Rockhal in Esch-sur-Alzette/Luxemburg. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers zur Abwicklung an die Firma Rockhal weitergegeben werden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Facebook Disclaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.