Große Warenhäuser im Saarland wollen Werbung für Non-Food-Artikel erheblich reduzieren
„Runder Tisch Handel“
Im Rahmen des „Runden Tisches Handel“ haben sich Vertreter:innen der Branche am gestrigen Mittwoch (13. Januar 2021) zu einem nach Angaben der IHK Saar konstruktiven Dialog getroffen. Hintergrund des Treffens war die Debatte um das sogenannte Schwerpunktprinzip.
Dieses erlaubt es unter anderem Supermärkten und Discountern mit Mischsortimenten, alle angebotenen Waren zu verkaufen. Allerdings müssen laut Verordnung dabei erlaubte Teile des Sortiments, etwa Lebensmittel oder Drogerieartikel, überwiegen.
Das Schwerpunktprinzip hatte kürzlich für Kritik gesorgt. Aufgrund der Regelung werde derzeit der „kleine Einzelhandel massiv benachteiligt„, so etwa die Aussage des St. Wendeler Landrats Udo Recktenwald (CDU). Auch der Saarlouiser Oberbürgermeister Peter Demmer (SPD) sprach von einer „unfairen Ungleichbehandlung“.
Einschränkung von Werbeaktionen
Als Ergebnis des „Runden Tisches Handel“ nannte die IHK Saar eine „angekündigte Selbstverpflichtung der SB-Warenhäuser, Lebensmittel-Discounter und Lebensmittel-Vollsortimenter“. Diese wollen „ihre Werbeaktionen für den Bereich Non-Food temporär erheblich“ reduzieren. Dies sei ein „wegweisender Beitrag im Sinne des Fair Plays“.
Sollte die Selbstverpflichtung nicht zufriedenstellend eingehalten werden, will Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) die entsprechenden Werbeaktionen verbieten, berichtet der „SR“.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung IHK Saarland, 13.01.2021
– eigene Berichte
– Saarländischer Rundfunk