Handwerker, Putzfrauen, Lebenspartner: Besucher nur in Ausnahmefällen gestattet

In der Corona-Krise rät die Landesregierung dazu Kontake auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auch Besuche sind daher nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Handwerker etwa sollten nur im Notfall gerufen werden.
Handwerker sollten nur noch in Notfällen gerufen werden. Symbolfoto: LKA-RP
Handwerker sollten nur noch in Notfällen gerufen werden. Symbolfoto: LKA-RP
Handwerker sollten nur noch in Notfällen gerufen werden. Symbolfoto: LKA-RP
Handwerker sollten nur noch in Notfällen gerufen werden. Symbolfoto: LKA-RP

Die Regierung des Saarlandes rät dazu, Handwerker-Termine, die nicht dringend notwendig sind, aufzuschieben. Nur in Notfällen, wie beispielsweise bei Wasserschäden, solle daher der Handwerker gerufen werden. Auch auf Putzhilfen soll weitestgehend verzichtet werden, wenn die Unterstützung im Haushalt nicht unbedingt nötig ist.

Geplante Umzüge dürfen – wenn nötig – stattfinden

Umzüge dürfen zwar erfolgen, wenn sie bereits geplant waren, allerdings empfiehlt sich auch hier eine Verschiebung. Denn auch beim Ein- und Ausräumen gilt, dass Gruppenbildungen vermieden werden sollen und Abstand eingehalten werden muss.

Lebenspartner dürfen eingeladen werden

Nach wie vor dürfen Lebenspartner zu Besuch kommen, auch gemeinsame Spaziergänge sind nach wie vor möglich. Freunde einzuladen oder zu besuchen ist allerdings nicht gestattet.

Verwendete Quellen:
– FAQ auf corona.saarland.de