Natürlich ist in den vergangenen sieben Jahrzehnten niemand mehr in Hessen zum Tode verurteilt worden. Dennoch steht die Todesstrafe bis heute in der Landesverfassung.
Faktisch hat das zwar keine Bedeutung mehr, da die Todesstrafe in Deutschland per Grundgesetz abgeschafft und damit die Landesverfassung überstimmt ist. Doch nun will Hessens Politik diese Kuriosität endlich beseitigen.
Seit anderthalb Jahren tagt eine Enquetekommision, um die seit 1946 gültige Landesverfassung zu reformieren. Hessen hatte damals als erstes Bundesland eine neue Verfassung bekommen – nicht zuletzt deshalb steht die Todesstrafe auch noch darin, das Grundgesetz gilt erst seit dem Jahr 1949.