Hitze im Saarland: In diesen Ausnahmefällen muss der Chef Hitzefrei geben

Wer bei der aktuellen Hitze in klimatisierten Räumen arbeitet, darf sich freuen. Für eine Vielzahl der Arbeitnehmer im Saarland wird der alltägliche Dienst allerdings zur schweißtreibenden Angelegenheit. Doch dürfen Mitarbeiter einfach freimachen, wenn die Temperaturen ins (gefühlt) Unerträgliche steigen?
Hilft bei mehr als 30 Grad im Büro auch nicht mehr viel: ein Ventilator. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Wolfram Kastl
Hilft bei mehr als 30 Grad im Büro auch nicht mehr viel: ein Ventilator. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Wolfram Kastl
Hilft bei mehr als 30 Grad im Büro auch nicht mehr viel: ein Ventilator. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Wolfram Kastl
Hilft bei mehr als 30 Grad im Büro auch nicht mehr viel: ein Ventilator. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Wolfram Kastl

Derzeit dominieren hochsommerliche Temperaturen das Saarland. Dass Mitte der Woche die 40-Grad-Marke geknackt wird, ist durchaus möglich: Eine Wetterlage, die Arbeitnehmer stark belastet.

Steigen draußen die Temperaturen, wird es in Räumlichkeiten ohne Klimaanlage oftmals unerträglich heiß. Dann heißt es: Hitzefrei wäre jetzt schön. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer allerdings nur in den seltensten Fällen. Denn grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, wo und wann die Mitarbeiter im Einsatz sind. Gesetzliche Grenzen gibt es dennoch.

Wetter im Saarland: Hitzefrei im Bürojob?

Einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei oder klimatisierte Räume gibt es für Arbeitnehmer erst einmal nicht. Die sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten halten allerdings fest, wann der Arbeitgeber aktiv werden soll – oder auch muss. Konkret sieht das so aus:

• Das Thermometer am Arbeitsplatz zeigt 26 Grad oder mehr an: Hier sollte der Arbeitgeber etwas tun. Gegen Hitze im Büro kann der Chef beispielsweise kostenloses Wasser (oder sonstige Getränke) zur Verfügung stellen. Oder die Bekleidungsvorschriften lockern.

• Das Thermometer am Arbeitsplatz zeigt 30 bis 35 Grad an: Hier muss der Arbeitgeber etwas tun. Zum Schutz der Beschäftigten ist der Chef etwa verpflichtet, eine Gleitzeitregelung einzuführen und für ausreichend Getränke Sorge tragen.

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• Das Thermometer am Arbeitsplatz zeigt 35 Grad oder mehr an: Welche Lufttemperaturen im Büro noch zumutbar sind, führt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur aus. Danach gelten Temperaturen im Büro über 35 Grad als unzulässig, so Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua). Steigt das Thermometer über diesen Wert, dürften Beschäftigte beispielsweise verlangen, in einem anderem Raum zu arbeiten – oder sogar freizubekommen. Aber: Sollten die Temperaturen wieder unter 35 Grad fallen, müssen Arbeitnehmer ihren Dienst erneut aufnehmen.

Allgemein betrachtet sind die Vorgaben in der Arbeitsstättenregel jedoch Richtwerte. Unter Umständen muss die Geschäftsführung entsprechend schützende Maßnahmen auch bei geringen Temperaturen veranlassen – wenn eben die Mitarbeiter durch Hitze besonders gefährdet sind.

Hitzefrei nur in Ausnahmefällen

Einige Arbeitnehmer genießen besonderen Schutz. Ist jemand zum Beispiel schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in sehr warmen Büros als unzumutbar gelten. In so einem Fall kann der Mitarbeiter also tatsächlich hitzefrei bekommen. Gesundheitliche Probleme müssen Arbeitnehmer allerdings mit einem Attest belegen.

Hitze-Tipps für das Büro

Fast am wichtigsten ist es, viel Wasser zu trinken. Und auch das Essen sollte zur Temperatur passen. Auf allzu fettige Kost sollte man verzichten. Denn die Verdauung von schwerer Nahrung verbraucht Energie. Und die wiederum generiert Hitze.

Ebenso eine gute Idee: sich (nach Möglichkeit) luftig anziehen. Auch diese Maßnahme hilft gegen die Hitze. In Fällen von Arbeitsplätzen mit fester Kleiderordnung können Berufstätige ruhig nachfragen, ob sie Anzug und Co. nicht ausnahmsweise ablegen dürfen.

Wer die Möglichkeit hat, sollte seine Arbeitszeit außerdem nach vorne verlegen – so sinkt die Zahl der Stunden, die man in stickiger Nachmittagshitze noch im Büro verbringen muss.

Verwendete Quellen:
• dpa