In Läden mit Gastronomie gilt im Saarland weiterhin Maskenpflicht

Wer im Saarland Läden mit kleinem Gastro-Bereich betritt, beispielsweise Bäckereien, muss weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wie die Maskenpflicht begründet wird:
In Läden mit Gastro-Bereich gilt hierzulande weiterhin die Maskenpflicht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Axel Heimken
In Läden mit Gastro-Bereich gilt hierzulande weiterhin die Maskenpflicht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Axel Heimken
In Läden mit Gastro-Bereich gilt hierzulande weiterhin die Maskenpflicht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Axel Heimken
In Läden mit Gastro-Bereich gilt hierzulande weiterhin die Maskenpflicht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Axel Heimken

Für Gäste von Restaurants im Saarland gilt mittlerweile keine Maskenpflicht mehr. Anders sieht es hingegen in Läden aus, die über einen kleinen Gastro-Bereich verfügen – etwa Metzgereien oder Back-Shops.

Dem „SR“ teilte die Saar-Landesregierung mit, dass in solchen Fällen weiterhin die Maskenpflicht greife. Der Grund: die Nachverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten sei nicht gegeben. In Läden erfolgt, anders als in der Gastronomie, keine Aufnahme von Personalien.

Hintergrund

Erst kürzlich hat die Landesregierung die Hygienebestimmungen für die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe überarbeitet. Zahlreiche Lockerungen wurden eingeführt, darunter auch die Abschaffung der Maskenpflicht an Tischen, die für die Gastronomie ausgewiesen sind. Die Übersicht der Änderungen findet ihr hier: „Corona-Lockerungen: Saarland schafft Maskenpflicht in Restaurants ab„.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigener Bericht