Kaum Hygiene-Beanstandungen in saarländischen Schlachthöfen

Laut Angaben des saarländischen Verbraucherschutzministeriums hat es bei Kontrollen von Schlachtbetrieben im Saarland kaum Beanstandungen hinsichtlich des Hygiene- und Arbeitsschutzes gegeben.
In saarländischen Schlachthöfen gab es kaum Beanstandungen. Symbolfoto: Ingo Wagner/dpa
In saarländischen Schlachthöfen gab es kaum Beanstandungen. Symbolfoto: Ingo Wagner/dpa
In saarländischen Schlachthöfen gab es kaum Beanstandungen. Symbolfoto: Ingo Wagner/dpa
In saarländischen Schlachthöfen gab es kaum Beanstandungen. Symbolfoto: Ingo Wagner/dpa

Kaum Beanstandungen in Schlachthöfen im Saarland

Das Saarland kann nach Ansicht des Verbraucherschutzministeriums zufrieden mit Hygiene- und Arbeitsschutz in der Fleischindustrie sein. Bei Kontrollen in 17 fleischverarbeitenden Betrieben in der vergangenen Woche habe es lediglich ein Mal Beanstandungen aufgrund mangelnder Hygiene gegeben, berichtete Staatssekretär Sebastian Thul (SPD) am Dienstag (19. Mai 2020) in Saarbrücken.

Schon vor Corona hätten hier durchweg sehr hohe Standards geherrscht, Desinfektionsschleusen seien gang und gäbe. Deshalb seien diese Unternehmen sehr gut vorbereitet gewesen und hätten keine strengeren Arbeits- und Hygienemaßnahmen einführen müssen.

Viele Familienbetriebe im Saarland

„Die Situation ist nicht vergleichbar mit der in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein“, sagte Thul. Im Saarland gebe es viele mittelständische Unternehmen und Familienbetriebe statt großer Schlachthöfe. Der größte von ihnen schlachte 2.500 Tiere pro Jahr. „Das ist ungefähr das Tagespensum, was in manchen Betrieben in NRW und Schleswig-Holstein erbracht wird“, so der Staatssekretär. Dort werde im Akkord geschlachtet und sehr stark auf Leiharbeiter und Werkverträge gesetzt. Im Saarland gebe es dies nur „in durchaus begrenzter und überschaubarer Art“.

Ungenaue Datenlage bei der Unterbringung

Eine sehr ungenaue Datenlage gebe es allerdings bei der Frage der Unterbringung. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) kontrolliere zwar die Betriebsstätten und auch die Schlafstätten auf dem Betriebsgelände. Es habe aber keinen Zugriff auf die private Unterbringung außerhalb des Betriebs. Hier benötige man Unterstützung der Landkreise und Gesundheitsämter. Um den Datenaustausch zu verbessern, treffen nun Vertreter der Behörden, Gewerkschaften und Kammern telefonisch zu einem Runden Tisch zusammen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur