Kinderporno-Urteil: Erzieher aus Homburg bekommt Strafe auf Bewährung

Ausgerechnet ein Kita-Erzieher lädt sich Kinderpornos im Netz runter. Jetzt ist der Mann dafür verurteilt worden. Die Richterin spricht von „ekelhaften" Aufnahmen, die in den Filmen zu sehen sind.
Zu einer Bewährungsstrafe ist ein 49-jähriger Mann aus Homburg wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Zu einer Bewährungsstrafe ist ein 49-jähriger Mann aus Homburg wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Zu einer Bewährungsstrafe ist ein 49-jähriger Mann aus Homburg wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Zu einer Bewährungsstrafe ist ein 49-jähriger Mann aus Homburg wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.

Ein ehemaliger Erzieher einer Kindertagesstätte im westpfälzischen Bruchmühlbach-Miesau ist wegen des Besitzes von Kinderpornos zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der 49-Jährige habe sich die Filme, die den Missbrauch von Kindern und Kleinstkindern zeigen, aus dem Internet herunterladen, sagte Richterin Antje Sattler am Mittwoch (6. Februar) am Amtsgericht in St. Ingbert. Was da zu sehen sei, sei „einfach nur ekelhaft“. Es sei nicht nachvollziehbar, „wie man sich so etwas auch nur ausschnittsweise anschauen kann“.

Kinder sind zwischen vier und elf Jahre alt

Zuvor hatte der 49-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt. „Es tut mir alles ganz furchtbar leid. Ich habe einen Riesenfehler gemacht“, sagte er. „So etwas wird mir nie wieder passieren.“ Er wisse selber nicht mehr, warum er sich so etwas angeschaut habe. Er beteuerte, nicht alle Filme gesehen zu haben. Er befinde sich seitdem in psychotherapeutischer Behandlung.

Insgesamt ging es um 20 Filmdateien auf einer Speicherkarte und sechs weitere auf seinem Laptop. Die missbrauchten Kinder seien zwischen „höchsten vier“ bis elf Jahre alt gewesen, sagte Staatsanwalt Markus Kehl. Die Filme zeigten nicht nur irgendwelches „Posing“, sondern „Hardcore-Aufnahmen“ auch von Kleinstkindern. „Es handelt sich um den Bodensatz der Pornografie“, sagte er, bevor er neun Monate auf Bewährung forderte. Die Verteidigung plädierte auf fünf Monate.

Leiterin fand Pornos in der Kita

Aufgeflogen war die Sache, nachdem die Kita-Leiterin im Januar 2018 seine Speicherkarte mit Kinderpornos auf einem Stuhl im Büro der Kita gefunden hatte. „Wir hätten ihm alle so etwas nicht zugetraut. Wir waren entsetzt“, sagte sie vor Gericht. In der Kita habe es in den mehr als 20 Jahren seiner Tätigkeit keine Auffälligkeiten gegeben. „Die Kinder hatten gerne mit ihm zu tun.“

In den Filmen gab es keinen Bezug zur Einrichtung: Auf dortigen Rechnern fanden die Ermittler keine kinderpornografischen Dateien. Auch zeigte das Bildmaterial keine Jungen und Mädchen der Kita. Seit dem Fund der Speicherkarte darf der Mann nicht mehr dort arbeiten.

Richterin Sattler sagte, den Grund, warum der 49-Jährige sich das Material besorgte, habe man im Prozess nicht genau herausfinden können. Er selbst sagte dazu, es sei „Blödheit, Dummheit oder Neugierde“ gewesen – und beteuerte, er habe „keine Neigung“. Fakt sei aber, betonte die Richterin in ihrem Urteil, dass man durch das Anschauen solcher Filme einen Markt schaffe: „Man kann sich gar nicht vorstellen, was diese Kinder ertragen haben müssen.“

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss der Mann 1000 Euro an den deutschen Kinderschutzbund zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Prozess fand im Saarland statt, weil der Ort der Tat – das Herunterladen der Bilder aus dem Internet – an seinem Wohnort in Homburg war. Dort wurde auch das Laptop sichergestellt. Der Fall hatte in der Kita im Januar 2018 für Aufregung gesorgt.

Verwendete Quellen:
• dpa