Klage in Karlsruhe gegen Saar-Mediengesetz

Anfang 2020 wurde vom Landtag eine neue Direktorin der Landesmedienanstalt im Saarland berufen - auf Basis des Mediengesetzes des Landes. Das beschäftigt nun Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich jetzt mit der Klage. Foto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich jetzt mit der Klage. Foto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich jetzt mit der Klage. Foto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich jetzt mit der Klage. Foto: Uli Deck/dpa-Bildfunk

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein Normenkontrollantrag gegen das saarländische Mediengesetz eingegangen. Dieser sei von Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen gestellt worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch (23. Juni 2021) in Karlsruhe. Zuvor hatte der „SR“ darüber berichtet.

Wahl von Ruth Meyer in der Kritik

Auslöser des Schritts ist die Wahl der früheren CDU-Abgeordneten im Saar-Landtag, Ruth Meyer, zur Direktorin der Landesmedienanstalt durch den Landtag im Januar vergangenen Jahres. Die Anstalt ist vor allem für die Zulassung von Rundfunkveranstaltern und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch diese zuständig. Während die Liberalen aus dem Bundestag Zweifel haben, ob die Regelungen zur Wahl eines Direktors mit dem Grundgesetz vereinbar sind, reagierte die CDU-Fraktion im Saar-Landtag entspannt.

Darum geht’s

Meyer war im Landtag von Abgeordneten der Koalition aus CDU und SPD mit 40 von 51 abgegebenen Stimmen zur Nachfolgerin von Uwe Conradt (CDU) berufen worden. Zuvor war ein Antrag der Linksfraktion gescheitert, die Wahl wegen erheblicher rechtlicher Bedenken von der Tagesordnung zu setzen. Die Linken-Abgeordnete Barbara Spaniol hatte damals vor „möglicherweise monatelangen Rechtsstreitigkeiten“ gewarnt. Dass Meyer bereits vor einer Ausschreibung der seit 1. Oktober vakanten Stelle als Kandidatin nominiert worden sei, könne ein Verstoß gegen das Prinzip der Bestenauslese sein.

FDP: Wahl nicht mit Grundgesetz vereinbar

In einer Mitteilung der FDP-Fraktion im Bundestag vom Mittwoch hieß es mit Blick auf den Normenkontrollantrag: „Wir sind der festen Überzeugung, dass die aktuellen Regelungen zur Wahl einer Direktorin oder eines Direktors der Saarländischen Landesmedienanstalt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“ Eine Wahl aus dem Landtag heraus sei alles andere als staatsfern und „keineswegs qualifiziert für die Besetzung einer zentralen Instanz einer Rundfunk-respektive Medienaufsicht“.

CDU gelassen

Von der CDU-Fraktion im Saarbrücker Landtag hieß es, man sehe der Einreichung des Antrages gelassen entgegen. „Die Landesmedienanstalt des Saarlandes übernimmt Hoheitsbefugnisse durch die Übertragung staatlicher Aufsichtsaufgaben mit dem neuen Medienstaatsvertrag und bedarf daher der demokratischen Legitimation des höchsten Repräsentativorgans des Landes.“ Auf diesem Wege würden etwa auch Richter oder der Präsident des Landesrechnungshofes gewählt. Die Rechtmäßigkeit der Wahl der amtierenden Direktorin sei zudem in rechtskräftiger Entscheidung des saarländischen Verwaltungsgerichtes bestätigt worden.

Landesmedienanstalt: Meyer wie Vorgänger gewählt

Die Landesmedienanstalt selbst teilte auf Anfrage mit, die amtierende Direktorin sei wie ihre vier Amtsvorgänger auf Grundlage des saarländischen Mediengesetzes durch den Landtag gewählt. „Eine Änderung der diesbezüglichen Rechtsgrundlage obliegt allein dem Gesetzgeber.“ Zu dem laufenden Verfahren werde Meyer keine weitere Stellungnahme abgeben.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur