Mehr als Hälfte der Flüchtlinge im Saarland muss zur Altersbestimmung geröntgt werden

Die Vorclearingstelle für minderjährige Geflüchtete in Tholey hat bei mehr als der Hälfte der Flüchtlinge Handwurzeluntersuchungen zur Bestimmung des Alters durchgeführt. Doch es gibt Zweifel, wie genau diese Analysen wirklich sind.
Zur Altersbestimmung von Flüchtlingen wird im Saarland die Handwurzel geröngt. Symbolfoto: Felix Kästle/dpa-Bildfunk.
Zur Altersbestimmung von Flüchtlingen wird im Saarland die Handwurzel geröngt. Symbolfoto: Felix Kästle/dpa-Bildfunk.
Zur Altersbestimmung von Flüchtlingen wird im Saarland die Handwurzel geröngt. Symbolfoto: Felix Kästle/dpa-Bildfunk.
Zur Altersbestimmung von Flüchtlingen wird im Saarland die Handwurzel geröngt. Symbolfoto: Felix Kästle/dpa-Bildfunk.

In der Vorclearingstelle für minderjährige Flüchtlinge auf dem Schaumberger Hof in Tholey sind seit 2016 mehr als die Hälfte der Migranten zur Altersfeststellung geröntgt worden. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

Demnach wurde bei 581 der 1132 registrierten Geflüchteten die Handwurzelbestimmung durchgeführt. Bei 276 von ihnen ergab sich, dass die Person volljährig ist. Röntgen-Untersuchungen des Kiefers sowie CT-Untersuchungen gab es laut Landesregierung bei 21 Flüchtlingen.

Sobald ein Geflüchteter in Deutschland einreist und dabei angibt, minderjährig und ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu sein, ist es müssen Ämter diese Angaben überprüfen. Sobald es Zweifel an der Minderjährigkeit gibt und Beweise, zum Beispiel in Form von Dokumenten und Befragungen, nicht zu beschaffen sind, werden Untersuchungen zur Alterseinschätzung durchgeführt.

Die Ärzteorganisation IPPNW sieht bei den radiologischen Untersuchungen von Handknochen einen Spanne von drei Jahren. Ein Betroffene könnte also zum Beispiel 18 Jahre alt sein sein, aber auch 15 oder 21.