Landkreis St. Wendel reagiert mit Einschränkungen auf hohe Corona-Zahlen

Der Landkreis St. Wendel hat auf die Überschreitung der kritischen Corona-Warnmarke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche reagiert und Einschränkungen angekündigt. Bereits ab dem morgigen Sonntag (11. Oktober 2020) sollen weniger Personen bei privaten Feiern erlaubt sein. Auch der Alkoholausschank soll strenger geregelt werden.

Neue Corona-Regeln im Landkreis St. Wendel angekündigt

Im Landkreis St. Wendel wurde am gestrigen Freitag (9. Oktober 2020) die Corona-Warnmarke von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Nachdem das Gesundheitsministerium gestern weitere 15 Neuinfektionen gemeldet hat, liegt die sogenannte 7-Tages-Inzidenz in St. Wendel mittlerweile bei etwa 42,5.

Als Reaktion auf die Überschreitung des Grenzwerts hat Landrat Udo Recktenwald angekündigt, dass es im Landkreis St. Wendel strengere Corona-Regeln geben werde. So soll eine Allgemeinverfügung erlassen werden, die nach jetzigem Stand bereits ab Sonntag gelten soll.

Weniger Personen bei Feiern erlaubt

Da das aktuelle Infektionsgeschehen laut Recktenwald vor allem auf private Feiern zurückzuführen sei, werde man hier ansetzen. So wird die Gästezahl bei Feiern im privaten Umfeld auf 25 Personen begrenzt. Feiern im öffentlichen Raum dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden. Neben den Restriktionen für das Feiern soll zudem auch der öffentliche Ausschank von Alkohol zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr untersagt werden.

Recktenwald: „Wir wollen keinen zweiten Lockdown“

Mit der Allgemeinverfügung und den damit verbundenen strengeren Regelungen will der Landkreis St. Wendel das Infektionsgeschehen wieder in den Griff bekommen. Denn Udo Recktenwald betont: „Wir wollen keinen zweiten Lockdown“. Der Landrat appelliert in diesem Zusammenhang, sich an die geltenden Hygieneregeln zu halten.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche